Aktuelles

Silvesterfeuerwerk 2017: Tipps für ein unfallfreies Farbenspiel im Sternenschein

Die Bundesbürger haben 2016 rund 133 Millionen Euro für Silvesterfeuerwerke ausgegeben. Am 28.12.2017 beginnt der Verkauf von Feuerwerken für den Jahreswechsel 2017/18. Damit das Farbenspiel in der „Nacht der Nächte“ stimmungsvoll und unfallfrei verläuft, appelliert Sachsens Wirtschaftsminister Dulig an einen vorsichtigen Umgang mit Raketen und Böllern. Beim Kauf von Feuerwerksartikeln muss auf das „CE“-Kennzeichen geachtet werden.

Kein Anspruch auf Aufstellung öffentlicher Toiletten

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass ein Essener Bürger keinen Anspruch auf die Aufstellung öffentlicher Toiletten im Stadtgebiet hat. Es hat damit eine Entscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt, das dem unter krankhaftem Harndrang leidenden Mann Prozesskostenhilfe für ein Klage- und ein Eilverfahren versagt hatte (Az. 15 E 830/17 und 15 E 831/17).

Zinszahlungen eines BgA an eine Trägerkörperschaft als vGA

Das FG Schleswig-Holstein hat ausführlich zu der Frage der Anwendung der Grundsätze der Betriebsaufspaltung auf das Verhältnis von Trägerkörperschaft und BgA Stellung genommen (Az. 1 K 61/15).

beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Die BRAK wird die Plattform beA vorerst weiter offline lassen. Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.

FG Schleswig-Holstein zum Elektronischen Rechtsverkehr

Ab 01.01.2018 sind u. a. auch Steuerberater und Rechtsanwälte verpflichtet, einen sog. sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen, d. h. für die Finanzgerichtsbarkeit elektronisch erreichbar (also einseitig empfangsbereit) zu sein. Eine Verpflichtung, ihrerseits Dokumente elektronisch an das Finanzgericht zu übermitteln, besteht aber derzeit nicht. Das teilte das FG Schleswig-Holstein mit.

Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchverzicht

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Zahlung einer Entschädigung für einen Nießbrauchverzicht, der zu einer Beendigung der durch den Nießbrauch bedingten Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt, bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist (Az. 5 K 207/13).

Rückforderung einer auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto gezahlten Eigenheimzulage

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine vom Finanzamt zu Unrecht während des laufenden Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter ausbezahlte Eigenheimzulage nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom früheren Insolvenzverwalter zurückgefordert werden kann, wenn die Zahlung auf dessen Anderkonto eingegangen war (Az. 5 K 42/15).

Keine ermäßigte Besteuerung von Stadtrundfahrten mit Schiffen ohne Zwischenhaltestellen

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Stadtrundfahrt mit Schiffen, bei der ein Wechsel der Fahrgäste aufgrund fehlender Zwischenhaltestellen regelmäßig nur an zwei Anlegern zu Beginn und am Ende der Rundfahrt stattfindet, keinen ermäßigt besteuerten Linienverkehr i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG darstellt (Az. 4 K 34/16).

Besteuerung der Bezüge des auf Schiffen im „Dansk Internationalt Skibregister“ (DIS) tätigen Personals

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines in Deutschland ansässigen Beschäftigten, der auf einem im dänischen internationalen Schiffsregister registrierten Schiff tätig ist, der deutschen Besteuerung zu unterwerfen sind, wenn die Einkünfte in Dänemark tatsächlich nicht besteuert werden (Az. 5 K 32/15).

Vorläufige Einstellung der Bauarbeiten im Bahnhof Schleswig bestätigt

Das OVG Schleswig-Holstein entschied, dass die von der Stadt Schleswig angeordnete Einstellung der Bauarbeiten im Gebäude des Bahnhofs in Schleswig und die zusätzlich verfügte Versiegelung der Baustelle vorerst wieder in Kraft sind (Az. 1 MB 18/17).