Aktuelles

Servicegebäude für Behinderteneinrichtung in St. Sebastian verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten

Das VG Koblenz wies die Klage von Nachbarn gegen die Baugenehmigung eines Servicegebäudes für eine Behinderteneinrichtung ab. Schreie oder sonstige Äußerungen behinderter Menschen in einem allgemeinen Wohngebiet seien unabhängig davon hinzunehmen, ob sie dies als störend empfinden würden. Anforderungen des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächengebots seien gewahrt (Az. 1 K 400/16).

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2018

Das BMF-Schreiben gibt die - unveränderten - Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2018 berechnet wird (Az. IV C 7 - S-3104 / 09 / 10001).

BFH: Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem BZSt Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die USt-IdNr. jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Der BFH hat nun entschieden, dass Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern dürfen (Az. XI R 15/15).

BFH: Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei nicht fachkundig beratenen Steuerpflichtigen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen bei Abgabe der Steuererklärung durch unberatene Steuerpflichtige ein Antrag gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG im Streitjahr 2010 als konkludent gestellt angenommen werden kann und welche Erkundigungspflichten den Steuerpflichtigen aufgrund des Inhalts der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP zur Wechselwirkung der Wahlrechte gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 und § 32d Abs. 6 EStG treffen (Az. VIII R 33/15).

BFH zur Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Verrechnung von zum 31.12.2008 festgestellten Verlustvorträgen aus negativen Kapitaleinkünften (sog. Altverluste) unmittelbar mit den im Streitjahr 2009 erzielten Kapitaleinkünften möglich und auf die verbleibenden Kapitalerträge der Abgeltungsteuersatz von 25 % anzuwenden ist (Az. VIII R 5/15).

BFH: Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags, Betreuungsfreibetrags und Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes sowie des Familienleistungsausgleichs in den Jahren 2000 bis 2004

Die in den Veranlagungszeiträumen 2000 bis 2004 bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten zu berücksichtigenden Grundfreibeträge (§ 32a EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. So entschied der BFH (Az. III R 1/09).

BFH zur depotübergreifenden Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Rahmen der Antragsveranlagung des § 32d Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung bestehender "Altverluste" eine depotübergreifende Verrechnung der laufenden Verluste gemäß § 20 Abs. 6 EStG nach den Regeln des § 43a Abs. 3 EStG zu erfolgen hat und ob hieran mit der Verrechnung der "Altverluste" gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG anzuknüpfen ist (Az. VIII R 23/15).

BFH zur doppelten Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen

Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 33/15).

BFH zu den Anforderungen an das „Kennenmüssen“ nach § 25d Abs. 1 UStG

Der BFH hat zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG Stellung genommen (Az. V R 2/17).

Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Wohnung in einem ausgefallenen farblichen Zustand

Die Rückgabe einer Mietwohnung in einem farblichen auffällig veränderten Zustand, welcher die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, ist eine Vertragsverletzung. So entschied das AG Augsburg (Az. 72 C 5684/13).