Aktuelles

Kommission genehmigt spanische Förderregelung für Strom aus erneuerbaren Energien

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die spanische Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und Abfall im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht. Die Regelung fördert die energie- und klimapolitischen Ziele der EU unter Wahrung des Wettbewerbs.

Verbot der telefonischen Beratung und Behandlung von Kassenpatienten

Die Behandlung von Kassenpatienten ist ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung vorbehalten. Dies umfasst auch den Notdienst. Daher kann eine telefonische Beratung und Behandlung durch ein Praxisnetz verboten werden. So entschied das SG München (Az. S 28 94/17 ER). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Versicherter muss Art und Kosten einer Auslandskrankenbehandlung nachweisen

Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. So entschied das AG München (Az. 159 C 517/17).

Positive Entwicklung bei Steuereinnahmen für Steuerreform nutzen

Die staatlichen Kassen profitieren weiter vom robusten Wirtschaftswachstum. Bund, Länder und Gemeinden werden 2017 insgesamt 734 Milliarden Euro Steuern einnehmen, 2 Milliarden mehr als noch im Mai prognostiziert. Höchste Zeit also, so der DIHK, die Unternehmen steuerlich zu entlasten und die Finanzausstattung der Gemeinden zu verbessern.

Kohledeputate für Bergleute der Ruhrkohle AG – erstinstanzlich unterlegene Kläger nehmen ihre Berufungen im Termin zurück

Das LAG Hamm verhandelte über die ersten Berufungsverfahren rund um den Anspruch von Beschäftigten der RAG Aktiengesellschaft und sonstigen Anspruchsberechtigten auf die weitere Lieferung sog. Hausbrandkohle. Die drei erstinstanzlich unterlegenen Kläger nahmen ihre Rechtsmittel nach ausführlicher Erörterung der Erfolgsaussichten zurück. (Az. 9 Sa 413/17, 9 Sa 452/17 und 9 Sa 681/17).

Kieler Verkehrsgesellschaft nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen

Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ist nur verpflichtet, solche E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen des bundeseinheitlichen Erlasses zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entsprechen, selbst wenn es derartige E-Scooter derzeit noch nicht gibt. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 2 U 6/16).

Auskundschaften der Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs als geheimdienstliche Agententätigkeit strafbar

Das OLG Frankfurt am Main hat einen Schweizer Staatsangehörigen, der die Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs ausgekundschaftet hatte, wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Az. 4-3 StE 2/17 - 2 - 1/17).

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2018

Das BMF gibt in einer Übersicht die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2018 aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG bekannt (Az. IV C 5 - S-2353 / 08 / 10006 :008)

Zünden eines Knallkörpers auf Fußballtribüne – hier: Höhe des Schadensersatzes bei Verbandsstrafe für mehrere Vorfälle

Der BGH hat sich in einem Urteil mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist (Az. VII ZR 62/17).

Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und nicht vollziehbar

Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, vom 30. Januar 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (Az. 3 A 2.15 u. a.).