Aktuelles

Mehrwertsteuer – eCommerce Paket: Ausweitung auf Plattformen

Der Rat der EU hat sich am 07.11.2017 mit dem "Paket zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr" befasst, das die EU-Kommission vorgeschlagen hatte. Allerdings konnte die von der Ratspräsidentschaft angestrebte allgemeine Ausrichtung auf Grundlage des Kompromisstextes zu der Richtlinie nicht erreicht werden. Ziel ist nun, sie im Dezember 2017 zu erzielen.

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Laut BVerfG ist das Personenstandsgesetz mit dem Grundgesetz insoweit nicht vereinbar, als es neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung schaffen und Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie bei Personen mit einer abweichenden geschlechtlichen Identität eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen (Az. 1 BvR 2019/16).

Steuerliche Parallelwelten aufdecken

Die Bundesregierung begrüßt die "Paradise Papers"-Veröffentlichungen und die dahintersteckende Arbeit der Medien. Diese mache die Strukturen, Akteure und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten öffentlich. Das sagte Regierungssprecher Seibert und verwies auf die gesetzgeberische Arbeit der Bundesregierung.

Europas Berufsverbände von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erwarten große Herausforderungen und Chancen für kleine und mittlere Praxen

Die EFAA vertritt die Interessen europäischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus kleinen und mittleren Praxen in Europa. Die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung zeigen, dass eine klare Mehrheit der Mitgliedsorganisationen gerade für kleine und mittlere Praxen erhebliche Chancen, aber auch Risiken in der Digitalisierung sieht. Darauf weist der DStV hin.

Ortsgemeinde Daxweiler für Dorfplatzlärm nur eingeschränkt verantwortlich

Nachbarn haben gegen die Ortsgemeinde keinen Anspruch auf die Abwehr von solchen Umwelteinwirkungen, die Dritte, die sich nicht an die Festlegungen der Benutzungsordnung des Dorfplatzes halten, auf dem Dorfplatz verursachen. So entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 1006/16).

Rücknahme des Bauvorbescheids für ein Einkaufszentrum in Sindelfingen rechtswidrig

Laut VGH Baden-Württemberg ist die Rücknahme des Bauvorbescheids zur Erweiterung eines Einkaufszentrums in Sindelfingen rechtswidrig, da die Rücknahme auf der Grundlage von unwirksamen Bebauungsplänen erfolgt sei (Az. 5 S 1003/16).

Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen wegen fehlerhafter Gebührenkalkulation zur „Echt Bodensee Card“ insgesamt unwirksam

Der VGH Baden-Württemberg hat die Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen für unwirksam erklärt, da die Preiskalkulation und die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Gäste zu einer datenschutzrechtlichen Erklärung nicht den gesetzlichen Vorgaben genüge (Az. 2 S 2439/16).

Anspruch auch mittelloser Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Das hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Air Berlin abgelehnt

Das ArbG Berlin hat Anträge der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, mit denen die Personalvertretung vor allem Informationen zur Verhandlung über einen Interessenausgleich erhalten wollte (Az. 38 BVGa 13035/17).

Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigert

Laut BVerfG hat die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht nicht genügt und hierdurch Rechte des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder verletzt (Az. 2 BvE 2/11).