Aktuelles

Bundesrat unterstützt öffentliches WLAN

Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Es beendet die sog. Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken.

Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. U. a. kann die Verkündung von Entscheidungen des BGH in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.

Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

Die Besoldung von Berliner Richtern und Beamten war in den vergangenen Jahren in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. So entschied das BVerwG und legte dem BVerfG acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vor (Az. 2 C 56.16 u. a.).

Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

Die Besoldung von Berliner Richtern und Beamten war in den vergangenen Jahren in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. So entschied das BVerwG und legte dem BVerfG acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin zur Entscheidung vor (Az. 2 C 56.16 u. a.).

Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz

Das BMF gibt die Anwendung der Urteile des BFH VI R 49/14 und VI R 2/15 vom 30. November 2016 bekannt (Az. IV C 5 - S-2334 / 11 / 10004-02).

Gelegentliches Ablagern von zwei Schaufeln Schnee auf Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung

Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt nicht darunter. So entschied das AG München (Az. 213 C 7060/17).

Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Entschädigungssatzung der Stadt Kiel

Das OVG Schleswig-Holstein hat die aktuell geltende Regelung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hauptausschusses am 21.09.2017 für unwirksam erklärt (Az. 3 KN 1/16).

Lebensmittelmarkt in Meppen zum Weiterbetrieb verpflichtet

Das LG Osnabrück hat im Wege der einstweiligen Verfügung die Mieterin eines Einkaufszentrums verpflichtet, den von ihr im Erdgeschoss des Einkaufszentrums betriebenen Lebensmittelmarkt weiter zu betreiben (Az. 18 O 342/17).

„DIE PARTEI“: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

"DIE PARTEI" hat entgegen der Annahme der Bundestagsverwaltung für das Jahr 2014 keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht gemacht. Sie muss daher weder Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch eine Strafzahlung leisten. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 2 K 413.16).

Klage auf Errichtung eines Lebensarbeitszeitskontos für Hessische Richterinnen und Richter scheitert vor Gericht

Das VG Frankfurt hat die Klage eines Richters, der die Errichtung eines wie im Beamtenrecht üblichen Lebensarbeitszeitkontos auch für hessische Richterinnen und Richter erstreiten wollte, zurückgewiesen (Az. 9 K 5730/16).