Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG
Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i. S. d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i. S. d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt (Az. III C 3 - S-7493 / 07 / 10001).
Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen – 50.000 Euro Schmerzensgeld
Das OLG Hamm entschied, dass ein mit der Nachsorge betrauter Hausarzt seinem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss, wenn er nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei dem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms grob fahrlässig übersehen und der Patient infolge des Arztfehlers den betroffenen Unterarm verloren hat (Az. 26 U 59/16).
Sanierungsplanung: BaFin konsultiert Mindestanforderungen und Merkblatt
Gemäß § 12 Abs. 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes haben alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die unter die europäische Eigenmittelverordnung fallen, einen Sanierungsplan zu erstellen. Die BaFin hat nun eine Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen und ein Merkblatt zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.
Inklusion: Mehr Teilhabe, weniger Barrieren
In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören - für diese Inklusion setzt sich die Bundesregierung ein. Dazu hat sie einen Bericht veröffentlicht.
Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ist weit auszulegen
Laut LAG Baden-Württemberg ist der Begriff der "politischen Weiterbildung" im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg weit auszulegen, sodass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Bildungsmaßnahme "Arbeitnehmer(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft" haben (Az. 2 Sa 4/17).
50 Millionen Soforthilfe für Hochwasseropfer in Niedersachsen: Anträge können ab nächster Woche gestellt werden
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages beschloss, dass Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden sollen. Die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen.
Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach
Die geplante Windenergieanlage auf dem Gemeindegebiet von Bickenbach (Verbandsgemeinde Emmelshausen im Rhein-Hunsrück-Kreis) darf gebaut werden. Die geplante Anlage rufe keine unzumutbaren Lärmimmissionen hervor. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 B 11075/17).
Zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen
Dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend bestätigen, dass Fahrtkosten im Wege der Einzelabrechnung und unterhalb der gesetzlich zulässigen Pauschbeträge erstattet wurden. So entschied das FG Saarland (Az. 2 K 1082/14).
O2 verlangt SMS für kostenloses Roaming – Verbraucherschützer wollen klagen
O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall der Roaming-Kosten erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Das widerspricht nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geltendem EU-Recht. Der vzbv will daher gegen das Unternehmen wegen Irreführung klagen.
BFH: Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch, ist künftig danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird. Wie der BFH unter Aufgabe bisheriger Rechtsprechung entschieden hat, unterliegt der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr der Steuerklasse II, sodass die für den Steuerpflichtigen günstigere Steuerklasse I dann nur noch bei einem Verzicht nach dem Tod des Erblassers anzuwenden ist (Az. II R 25/15).
