Aktuelles

Oberbürgermeister von Bonn darf sich zu Bürgerentscheid äußern

Der Oberbürgermeister von Bonn darf sich zu einem Bürgerentscheid äußern. Er unterliege in diesem Fall keinem Neutralitätsgebot wie bei Wahlen (Az. 4 L 1613/17).

Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ darf auf den Heumarkt

Laut VG Köln darf das Aktionsbündnis "Köln gegen Rechts" auf dem Heumarkt in Köln eine Kundgebung abhalten, da der angebotene alternative Platz zu klein sei (Az. 20 L 1634/17).

Diplomstudiengang „Umweltingenieurwesen und Verfahrenstechnik“ an der Universität Cottbus nicht wirksam aufgehoben

Laut VG Cottbus ist die Studien- und Prüfungsordnung des Diplomstudiengangs „Umweltingenieurwesen und Verfahrenstechnik“ wegen einer unwirksamen Aufhebungssatzung nicht wirksam aufgehoben worden (Az. 1 K 775/14).

Keine freie Bahn für privaten Schwimmunterricht

Die Berliner Bäder-Betriebe müssen einem privaten Anbieter von Schwimmkursen nicht den unbeschränkten Zugang zu ihren Bädern eröffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 267.17).

Krankenhaus haftet, wenn demente Patientin aus dem Fenster springt

Laut OLG Hamm kann ein Krankenhaus gegenüber einer dementen Patientin zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, den die Patientin erleidet, weil sie aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen will und dabei in die Tiefe stürzt (Az. 26 U 30/16).

Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG)

Das BMF hat das Verzeichnis der Länder aktualisiert, zu denen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Az. III C 3 - S-7433 / 11 / 10005).

BFH zu Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

Der BFH hatte zu entscheiden, wie Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB anzurechnen sind, steuerlich zu behandeln sind (Az. III R 41/14).

BFH zur sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine Überversorgung immer anzunehmen ist, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften, die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden, zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen (Az. I R 4/15).

BFH zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Laut BFH unterliegt eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG (Az. I R 25/15).

BFH: Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG besteht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; dieses gilt allerdings dann nicht, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Der BFH entschied, dass bei einem Selbständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren „anderen Arbeitsplatz“ darstellt (Az. III R 9/16).