Anhebung der Altersgrenzen von Beamten
In einer Unterrichtung hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie daran festhält, die Altersgrenze der Beamten und Richter des Bundes schrittweise bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr anzuheben.
Keine Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung
Laut SG Dortmund stellt die Heranziehung von angespartem Blindengeld als einzusetzendes Vermögen bei einer Heimunterbringung zu Lasten des Sozialhilfeträgers eine besondere Härte dar und ist deshalb unzulässig (Az. S 62 SO 133/16).
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des KG Berlin für 2017
Die Familiensenate des KG Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 veröffentlicht.
EU-Kommission genehmigt deutsche Elektroauto-Infrastruktur
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die deutsche Regelung zum landesweiten Aufbau einer benutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Durch das Förderprogramm wird eine tatsächliche Marktlücke geschlossen, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig beeinträchtigt würde.
DStV nimmt zum EU-Dienstleistungspaket Stellung
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat sich gegenüber dem BMWi zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission geäußert.
Verwaltungsgericht macht Weg frei für Bürgerentscheid vor der Landtagswahl
Das VG Schleswig-Holstein hat in zwei Eilverfahren über die zeitliche Zulässigkeit eines Bürgerentscheids in Eutin entschieden (Az. 6 B 9/17 und 6 B 11/17).
Schmerzensgeldanspruch wegen mangelhafter Permanent-Make-Up-Behandlung
Das AG München entschied, dass eine mangelhafte Permanent-Make-Up-Behandlung zu einem Schmerzensgeldanspruch führen kann (Az. 132 C 16894/13).
Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten
Die Ortsgemeine Lambsheim hat vorläufig keinen Anspruch auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Gestattung, vier Platanen, auf denen während der Brutzeit von März bis Juni eine Saatkrähenkolonie nistet und brütet, auf ihrem Friedhof um 20 % zu kürzen. Dies hat das VG Neustadt in einem Eilverfahren entschieden (Az. 3 L 121/17).
Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten
Der Bundesrat hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben. Die Öffnung des Fahrverbots als allgemeine Nebenstrafe soll es den Strafgerichten ermöglichen, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.
Bundesrat für eine zukunftsfeste Mitbestimmung
Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer/-innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb eine entsprechende Entschließung gefasst.
