Aktuelles

Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

Seit Anfang 2016 gibt es das zentrale elektronische Schutzschriftenregister. Nach § 49c BRAO sind Rechtsanwälte ab dem 01.01.2017 berufsrechtlich verpflichtet, Schutzschriften elektronisch zum Register einzureichen. Das ist nach § 2 IV SchutzschriftenregisterVO mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen "sicheren Übermittlungsweg" möglich. Darauf weist die BRAK hin.

Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

Eine tätliche Auseinandersetzung im Zuge einer jahrelangen Nachbarschaftsstreitigkeit löst keinen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung aus, auch dann nicht, wenn sich das Geschehen während einer beruflichen Tätigkeit abgespielt hat. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 U 3639/16).

Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen

Laut LSG Baden-Württemberg sind regelmäßig gezahlte Provisionen beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften könnten diesen gesetzlichen Anspruch nicht einschränken (Az. L 11 EG 1557/16).

Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln kann umgesetzt werden

Das OVG NRW hat den Antrag zweier Anwohner auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln abgelehnt (Az. 20 B 710/16).

Asylklage eines syrischen Staatsangehörigen erfolglos

Das VG Minden hat die Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Es fehle an hinreichenden Anhaltspunkten für die Annahme, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Asylbewerbern schon deshalb eine menschenrechtswidrige Behandlung bei der Wiedereinreise drohe, weil sie allein wegen ihrer Auseise und der Stellung eines Asylantrages der politischen Opposition zugerechnet würden (Az. 1 K 5137/16.A).

Betriebsstättengewinnaufteilung Verwaltungsgrundsätze – VWG BsGa

Das BMF erläutert die Grundsätze für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens (Az. IV B 5 - S-1341 / 12 / 10001-03).

Betriebsstättengewinnaufteilung Verwaltungsgrundsätze – VWG BsGa

Das BMF erläutert die Grundsätze für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte und für die Prüfung der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens (Az. IV B 5 - S-1341 / 12 / 10001-03).

Flüchtlingsanerkennung für Syrer

Syrern, die illegal aus Syrien ausgereist sind und sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt haben, droht, selbst wenn sie vor ihrer Ausreise nicht individuell verfolgt waren, im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Verfolgung durch den syrischen Staat. Mit dieser Begründung hat das VG Freiburg der Klage einer unverfolgt ausgereisten alleinstehenden Syrerin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stattgegeben (Az. A 5 K 2096/16).

Änderung des § 253 HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

Das BMF erläutert die Änderung des handelsrechtlichen Ansatzes von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (Az. IV C 2 - S-2770 / 16 / 10002).

Keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik Moldau

Roma aus der Republik Moldau unterliegen nach einem Urteil des VG Berlin in ihrer Heimat keiner Gruppenverfolgung. Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft komme daher nicht in Betracht, weil dem Kläger keine Gefahr einer unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung drohe (Az. 23 K 402.16 A).