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Author Archive for: ‘DATEV eG : Nachrichten Recht’

Blockchain-Studie EU-Kommission

Der Wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission hat sich in einem Bericht mit Blockchain-Technologien befasst. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung dieser neuen Technologien einen Bedarf an regulatorischem Tätigwerden mit sich bringen. Darüber informiert die BRAK.

EU-Antidiskriminierungsrichtlinie

Am 24.10.2019 erfolgte im Rat eine Orientierungsaussprache über die verstärkte Bekämpfung von Diskriminierungen in der EU. Für eine im Jahr 2008 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie konnten im Rat bisher keine Mehrheiten gefunden werden. Darauf wies die BRAK hin.

Haftung bei erheblichen Verletzungen beim Friseur

Das LG Köln hatte über einen Schmerzensgeldanspruch zu entscheiden, nachdem eine Kundin erhebliche Verletzungen von einem Friseurbesuch davontrug (Az. 7 O 216/17).

Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems Android hinweisen

Ein Elektronikmarkt muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen. Die Sicherheitslücken hätten nur durch Tests festgestellt werden können, welche sich auf den jeweiligen Typ des Smartphones beziehen müssten. Auch sei es nicht möglich, alle vorhandenen Sicherheitslücken festzustellen. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 100/19).

Anerkennung einer Schuldnerberatungsstelle in einem anderen Bundesland genügt nicht, um Zweigstellen in NRW zu betreiben

Nach dem Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung NRW sind in diesem Land tätige Stellen nur als für die Schuldnerberatung geeignet anzusehen, wenn sie von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt worden sind. Dies gelte auch für Zweig-, Neben- und Außenstellen von in anderen Ländern anerkannten Beratungsstellen. So das OVG Münster (Az.4 B 1060/19).

Verbraucher besser vor Inkasso-Abzocke schützen

Das geplante Gesetz gegen Inkasso-Abzocke ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands unzureichend. So fehlen eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Branche sowie eine stärkere Begrenzung der häufig unverhältnismäßig hohen Gebühren, insbesondere für vollautomatisierte Standardbriefe.

„Geisterhaus“ muss wieder bewohnbar gemacht werden

Die Eigentümerin eines Wohnhauses in Friedenau, das seit Jahren leer steht und verfällt, kann sich gegen eine behördliche Anordnung, dieses instandzusetzen und wieder Wohnzwecken zuzuführen, gerichtlich nicht mehr zur Wehr setzen. Das ihr auferlegte Zwangsgeld ist nicht zu beanstanden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 6 K 126.18).

Kraftfahrer, die tierische Nebenprodukte entsorgen, werden durch das Arbeitszeitgesetz geschützt

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen (Az. 4 A 1334/17).

Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist

Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasst zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird. Die Ausschlussfrist ist jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche genügt für den danach erforderlichen Nachweis nicht. So das BAG (Az. 6 AZR 465/18).

Verfahren gegen Porsche Automobil Holding SE wegen Schadensersatzforderungen aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ausgesetzt

Das OLG Stuttgart hat die Verfahren zweier japanischer Fondsgesellschaften sowie eines Pensionsfonds, der von einer britischen Stadt gehalten wird, wegen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. VW-Abgasskandal ausgesetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Kapitalanlegermusterverfahren der OLG Braunschweig und Stuttgart (Az. 1 U 204/18 und 1 U 205/18).