Unionsrechtskonforme Auslegung des § 9 Nr. 7 GewStG – Folgen aus dem Urteil des EuGH vom 20. September 2018 in der Rs. C-685/16 (EV)
Der EuGH hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG bei Gewinnen aus Anteilen an einer Tochtergesellschaft, die ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in einem Staat außerhalb der EU hat, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ff. AEUV verstößt. Daher ist die geltende Gesetzesfassung des § 9 Nr. 7 GewStG auf Drittstaatensachverhalte lt. FinMin Baden-Württemberg mit den Maßgaben dieses Erlasses anzuwenden (Az. 3 - G-142.5 / 44).
Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Das BMF legt fest, was für die Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, soweit Betriebe gewerblicher Art (BgA) Schuldner der in der Vorschrift genannten Kapitalerträge sind, gilt (Az. IV C 2 - S-2706-a / 15 / 10001).
Steuerregelungen zum Brexit
Die Bundesregierung bereitet sich mit Änderungsplanungen für den Finanzmarkt auf den Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht (sog. Brexit-StBG).
BFH zur Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob ein entgeltlicher Erwerb im Rahmen einer späteren Erbauseinandersetzung vorliegt, wenn der bisherige Miterbe das Alleineigentum an dem Gebäude erhält und die nach dem Erbfall für eine Modernisierung aufgenommenen Darlehensschulden übernimmt und welche Bedeutung hier der sog. Nachlassspaltung zukommt, wenn sich das Grundstück im Gebiet der ehemaligen DDR befindet und der Erbfall vor der Wiedervereinigung Deutschlands eintritt (Az. IX R 1/17).
BFH: Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 %
Der BFH hatte zu entscheiden, ob aus der neueren Rechtsprechung des EuGH die Nichtanwendbarkeit der sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 7 KStG 1999 i. d. F. des StBereinG 1999 in Drittstaatenfällen wegen Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit folgt oder ob bei einer gesetzlich qualifizierten Mindestbeteiligungsquote von 10 % die Kapitalverkehrsfreiheit von der Niederlassungsfreiheit verdrängt wird (Az. R 75/16).
BFH: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Eisskulpturensammlung als Museum
Die steuersatzbegünstigte Eintrittsberechtigung für Museen gilt auch für Kunstsammlungen, die eigens für die Ausstellung zusammengestellt wurden. Dies entschied der BFH zu einem sog. Eismuseum (Az. V R 29/17).
BFH: Verwaltung von Fonds im Drittlandsgebiet
Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Klägerin als Verwalterin von US-Investmentvermögen der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen ist, da sie die Eingangsleistungen zur Ausführung von Umsätzen verwendet hat, die gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären (Az. V R 21/17).
Niedersächsische Steuerfahndung bringt Fiskus 151 Millionen Euro
Rund 270 niedersächsische Steuerfahnder haben für den Fiskus im Jahr 2018 rund 151 Millionen Euro Mehrsteuern festgestellt. Auch die konsequente Verfolgung missbräuchlicher Steuergestaltung sei Grundlage des staatlichen Anspruchs auf rechtskonformes Verhalten seiner Bürger und für das Gemeinwesen daher enorm wichtig. Darauf wies das FinMin Niedersachsen hin.
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 - V R 49/17 - die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017, BStBl 2017 I S. 1001, aufgehoben (Az. III C 3 - S-7279 / 19 / 10001 :001I // V A 3 - S-0354 / 14 / 10001 :019).
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG
Mit dem BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27. September 2018 - V R 49/17 - die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26. Juli 2017 aufgehoben (Az. III C 3 - S-7279 / 19 / 10001 :001 // IV A 3 - S-0354 / 14 / 10001 :019).

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