Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar
Laut FG Münster stellt es zwar einen Verfahrensfehler dar, wenn die mündlichen Vorträge in der Steuerberaterprüfung unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Prüflinge abgehalten werden. Eine Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung komme aber dennoch nicht mehr in Betracht, wenn dieser bestandskräftig sei (Az. 7 K 2451/16 StB).
Der Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht
Laut FG Münster sind dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem 01.01.2008 errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist (Az. 7 K 572/16 F).
Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K).
Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG)
Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 regelt die spendenrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Crowdfunding, einer verbreiteten Möglichkeit der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen zur Finanzierung einzelner Projekte vorsieht (Az. IV C 4 - S-2223 / 17 / 10001).
Steuergeheimnis – Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern
Das BMF hat seine bisherigen Schreiben zu den Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern mit Wirkung ab dem 25.05.2018 der DSGVO und der AO angepasst und zugleich insgesamt neu gefasst (Az. IV A 3 - S-0130 / 08 / 10006).
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF im Rahmen der Anwendung der DSGVO und der AO ab dem 25. Mai 2018 in allen offenen Fällen einzuhaltende Regelungen getroffen (Az. IV A 3 - S-0030 / 16 / 10004-07).
Keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH
Das FG Düsseldorf entschied, dass die Übernahme der Pensionsverpflichtung weder als Arbeitslohn noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist (Az. 9 K 1804/16 E).
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren – Aussetzung der Steuerfestsetzung – Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – Aussetzung der Vollziehung
Das BMF-Schreiben ersetzt frühere BMF-Schreiben durch eine Neufassung und ergänzt Regelungen zur Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO (Az. IV A 3 - S-0338 / 17 / 10007).
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren – Aussetzung der Steuerfestsetzung – Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – Aussetzung der Vollziehung
Das BMF-Schreiben ersetzt frühere BMF-Schreiben durch eine Neufassung und ergänzt Regelungen zur Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO (Az. IV A 3 - S-0338 / 17 / 10007).
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung
Wenn bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern verwendet werden, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags. So entschied das FG Köln (Az. 15 K 1122/16).

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