Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2016 um 8,2 % gestiegen
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2016 mit rund 63,8 Milliarden Euro die bisher höchsten Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das gegenüber 2015 eine Steigerung um 4,8 Milliarden Euro beziehungsweise 8,2 %.
Steuerurteil: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az. 10 K 2472/16 E).
BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16).
BFH zum Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es mit den unionsrechtlichen Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, dass einem Erwerber, der der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, ein geringerer persönlicher Freibetrag gewährt wird, als einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber (Az. II R 53/14).
BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).
BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handelt, wenn der Betreiber einer Biogasanlage die im Blockheizkraftwerk neben Strom ebenfalls erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer abgibt oder ob eine Lieferung vorliegt, für die ein Dritter (Stromabnehmer) das Entgelt (KWK-Bonus) entrichtet hat (Az. XI R 2/14).
BFH: Unzulässigkeit der „Ruhendstellung“ einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners
Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16).
Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Das FG Münster entschied, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld (Az. 14 K 2825/16).
Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH
Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15).
Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat
Das FG Münster entschied, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten (Az. 3 K 1537/14 L, 3 K 1539/14 L).

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