Steuertermine Januar 2016
Die Steuertermine des Monats Januar 2016 auf einen Blick.
Energieeffizienz verbessert: Produzierendes Gewerbe erhält Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können lt. BMF auch 2016 den sog. Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Mit dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Das BMF gibt den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 7 - S-3102 / 07 / 10001).
Systematik der Abgeltungsteuer bei Investmentfonds – Vorlage von Nichtveranlagungs-Bescheinigungen bei inländischen Brokern
Das von verschiedenen Bankenverbänden beschriebene Verfahren wird unter vom BMF formulierten Voraussetzungen für Abzugstatbestände, die vor dem 1. Januar 2018 verwirklicht werden, weiterhin zugelassen (Az. IV C 1 - S-1980-1 / 08 / 10011 :003).
Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015
Die Finanzbehörden der Länder geben die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 bekannt (Az. 3 - S-0320/53).
Das ändert sich 2016!
Mit dem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auf Neuerungen einstellen. Vor allem Familien können sich im kommenden Jahr über ein höheres Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und die höheren Abzugsbeträge von Unterhaltsleistungen freuen. Wichtig: Ohne die Steuer-Identifikationsnummer geht 2016 fast nichts mehr. Der BdSt erklärt, was sich ändert.
Steueränderungen 2016: Viel Lärm um ein paar Tassen Kaffee
Die Politik brüstet sich damit, die Bürger im kommenden Jahr bei den Steuern um fünf Milliarden Euro zu entlasten - sie hat die Freibeträge angehoben und den Tarifverlauf angepasst, um die kalte Progression teilweise abzubauen. Doch die meisten Steuerzahler werden - so das IW Köln - von den Entlastungen aus verschiedenen Gründen kaum etwas spüren.
Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution grundsätzlich steuerfrei
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung ist, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist (Az. 2 K 253/14).
BFH: Wechselrichter sind für die Stromerzeugung notwendige Neben- und Hilfsanlagen
Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Steuer befreit. So der BFH (Az. VII R 25/14).
BFH: Vertragliche Kaufpreisaufteilung
Der BFH hat zur vertraglichen Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude Stellung genommen (Az. IX R 12/14).

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