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Author Archive for: ‘wissensvermittlung@datev.de’

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Die Oppositionsfraktionen wollen Rechtssicherheit für die Betreiber von privaten und gewerblichen WLAN-Netzen schaffen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor.

Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber

Das Kammergericht hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung betreffend den Einsatz einer Smartphone-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer zur Vermittlung von Fahraufträgen zurückgewiesen (Az. 5 U 63/14).

Bundesrat fordert Verbesserungen an Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Die Länder sehen bei den Plänen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse noch Verbesserungspotenzial.

Keine Einwände des Bundesrats zur Senkung der Lkw-Mautsätze

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes gebilligt.

Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Elektrofahrzeugen

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebene Fahrzeuge kritisch.

Höhere Opfer-Renten für DDR-Inhaftierte: Bundesrat schlägt unbürokratischere Verfahrensregelungen vor

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ihre erhöhten Opferrenten unbürokratischer als bisher vorgesehen erhalten.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf kritisch.

Mehr Hilfe für Pflegebedürftige ab 01.01.2015

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt.

Grüne wollen Hinweisgeber schützen

Hinweisgeber sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen künftig besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Die Fraktion hat deshalb einen Entwurf für ein Whistleblower-Schutzgesetz vorgelegt.

Bundesweites Stadionverbot gegen Fußballfan bei bloßem Verdacht einer Straftat nicht rechtens

Für ein bundesweites Stadionverbot reicht nicht jedes auffällige Verhalten aus, das als Argument für eine Gefährlichkeit verwendet werden kann. So entschied das AG München (Az. 242 C 31003/13).