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Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat am 23.05.2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen.

Rentenpaket verabschiedet

Der Bundestag hat das Rentenpaket beschlossen. Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Am 1. Juli 2014 soll es in Kraft treten.

Keine Löschung der vor Geschlechtsangleichung geführten Vornamen im Handelsregister

Das OLG Schleswig entschied, dass die nach einer Geschlechtsangleichung geführten weiblichen Vornamen als Änderung im Handelsregister eingetragen werden, ohne dass die vorherige Eintragung der männlichen Vornamen gelöscht wird (Az. 2 W 25/14).

Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag einen Gesetzentwurf zu Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vorgelegt, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden.

Anlegerschutz bei Finanzprodukten: Strengere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt

Neue Regeln sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig effektiver vor unseriösen Geldanlagen schützen. So müssen Finanzdienstleister die Risiken einer Anlage darlegen. Auch aggressive Werbestrategien für Finanzprodukte sind verboten. So berichtet die Bundesregierung.

Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in Nordrhein-Westfalen

Das BVerwG entschied, dass Krankenhäuser mit einem besonderen Versorgungsauftrag für die Behandlung von Brustkrebserkrankungen von den Krankenkassen einen Zuschlag für stationäre Zentrumsleistungen beanspruchen können, soweit diese Leistungen nicht schon über die normalen Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz vergütet werden (Az. 3 C 8.13).

Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau – keine Haftung des Bauunternehmers für fehlende Abdeckung der Treppenöffnung

Weder das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragte Unternehmen noch der Bauleiter haften für Personenschäden, die auf fehlenden Sicherungsvorkehrungen in solchen Gebäudeteilen beruhen, mit deren Betreten nicht gerechnet werden musste. So das OLG Koblenz (Az. 5 U 1090/13).

Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ erfordert Mindest-GdB von 80 für Funktionsbeeinträchtigungen der Beine

Das SG Karlsruhe stellte klar, dass eine Gleichstellung schwerbehinderter Menschen mit dem in den maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften abschließend genannten Personenkreis, der außergewöhnlich gehbehindert ist, einen Mindest-GdB für Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich der unteren Extremitäten von 80 erfordert (Az. S 1 SB 2343/13).

Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG – Anwendbarkeit des § 167 ZPO

Die nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen kann auch durch eine Klage gewahrt werden. Dabei findet § 167 ZPO Anwendung. Es genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht, wenn die Klage "demnächst" zugestellt wird. So das BAG (Az. 8 AZR 662/13).

Kein Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei Adoptivkindern

Das OLG Frankfurt hat den Schadensersatzanspruch von Adoptiveltern wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt über gesundheitliche Risiken bei zwei Adoptivkindern mangels Beweisbarkeit abgelehnt (Az. 1 U 305/12).