8.000 Euro Schmerzensgeld für grob fehlerhaften Befund während der Operation einer Schulterverletzung
Die operative Versorgung einer Schultereckgelenksprengung ist grob behandlungsfehlerhaft, wenn die Bohrung für die einzubringende Schraube zu nahe am Gelenk liegt und der Operateur diesen Umstand nicht erkennt, weil er die gebotene intraoperative Bildgebung zur Überprüfung der Bohrung unterlässt. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 152/13).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Versorgungsschuldner – Auswirkungen der Finanzkrise
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Danach ist der Arbeitgeber zur Anpassung nicht verpflichtet, wenn er annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen. So das BAG (Az. 3 AZR 51/12).
Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
§ 11 Satz 1 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der Betriebsrat an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Diese hat die Errichtung eines Arbeitsschutzausschusses anzuordnen und kann im Weigerungsfall eine Geldbuße verhänge. Dem Betriebsrat steht kein Initiativrecht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses zu. So das BAG (Az. 1 ABR 82/12).
Anerkennung ausländischer Berufe
Das Anerkennungsgesetz des Bundes führt zu einem Paradigmenwechsel und stößt national und international auf große Zustimmung. Diese Bilanz zieht die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung über das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz.
Ein Girokonto für jeden EU-Bürger
Alle Personen, die legal in der EU ansässig sind, bekommen das Recht, ein Basis-Girokonto zu eröffnen. Das hat das Parlament beschlossen. Zusätzlich müssen Gebühren und Konditionen von Girokonten transparent und daher leichter vergleichbar sein. Verbraucher sollen außerdem einfacher zu einer anderen Bank wechseln können, die bessere Konditionen bietet.
Haftung für Pleitebanken: EU-Parlament schützt den Steuerzahler
Das EU-Parlament hat ein Paket von Maßnahmen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass künftig die Banken das Risiko für ihr Scheitern tragen und nicht der Steuerzahler. Die drei Gesetzesvorlagen, zwei über Restrukturierung und Abwicklung maroder Banken und eine zur Erneuerung der Systeme zur Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro, ergänzen den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus und bringen die Bankenunion in der EU weit voran.
OLG spricht Kind Schmerzensgeld nach Sturz aus einem Karussell zu
Das OLG Oldenburg hat die Betreiberin eines Freizeitparks unter Berücksichtigung eines erheblichen Mitverschuldens der Eltern verurteilt, einem 15-jährigen Kläger 5.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einem Fahrgeschäft zu zahlen (Az. 1 U 110/13).
Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers
Das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt. Dem steht eine Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers nicht entgegen. So entschied das ArbG Berlin (Az. 24 Ca 8017/13).
Geschlechtergleichstellung: EU-Maßnahmen bringen stetigen Fortschritt
2013 hat die EU-Kommission weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern ergriffen, darunter auch Maßnahmen zur Reduzierung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungs-, Lohn- und Rentengefälles, zur Bekämpfung von Gewalt und zur Förderung der Gleichstellung in Entscheidungsgremien. Die Mühe lohnt sich, so die Schlussfolgerung des jährlichen Berichts der Kommission zur Geschlechtergleichstellung.
Kommission begrüßt Annahme der Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten im Rat
Die EU-Kommission begrüßt die Annahme einer neuen Richtlinie durch den EU-Ministerrat, mit der für eine bessere Anwendung des Rechts der EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, gesorgt wird. Die neuen Rechtsvorschriften sollen bewirken, dass die bisher oft nur auf dem Papier vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können.

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