Geschützte Weinbezeichnung „Rheinhessen“
Laut VG Mainz darf ein Winzer für zwei mit Reben neu bestockte Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Hilbersheim die geschützte Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ verwenden und muss sich nicht auf die allgemeine Bezeichnung „Deutscher Wein“ verweisen lassen. Sofern die im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens der EU verfasste und im öffentlichen Register „eAmbrosia“ abrufbare Produktspezifikation keine Beschränkung der geschützten Rebflächen einer Gemeinde enthalte, seien davon abweichende nationale Regelungen unbeachtlich (Az. 1 K 67/19).
Kreditvermittler muss Gebühr für Bonitätszertifikat in den Effektivzins einrechnen
Ist ein Bonitätszertifikat Voraussetzung für die Kreditvergabe, müssen Anbieter die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des vzbv gegen die Vexcash AG entschieden. Der Vermittler von kurzfristigen Kleinkrediten hatte für die Zertifikate ein Vielfaches der Zinsen verlangt, den Effektivzins aber ohne die Zusatzgebühr ausgewiesen (Az. 5 U 128/18).
Stellungnahme der BRAK zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) hat die BRAK kritisch Stellung genommen und auf Unstimmigkeiten des Entwurfs hingewiesen.
Anwaltliche Prägung der Tätigkeit eines Syndikus – mindestens 60 % erforderlich
Für die anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend, dass die anwaltliche Tätigkeit den Kern oder Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird. Ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit liegt am unteren Rand des für eine anwaltliche Prägung des Arbeitsverhältnisses Erforderlichen. So entschied der BGH (Az. AnwZ (Brfg) 63/17). Darauf wies die BRAK hin.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor.
Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos – Freistellung in gerichtlichem Vergleich
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. So das BAG (Az. 5 AZR 578/18).
Familienleistungen digital beantragen
Familienleistungen sollen einfach, leicht und schnell online beantragt werden können. So soll einerseits Bürokratie abgebaut werden sowie andererseits ein moderner und effektiver Sozialstaat geschaffen werden. Dazu hat die Bundesregierung nun Eckpunkte beschlossen.
Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch Verkauf eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Das OLG Celle hat bzgl. des sog. Diesel-Abgasskandals den beklagten Hersteller eines Dieselfahrzeugs verurteilt, dem Käufer den um eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer reduzierten Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten und weiteren Schadensersatz zu leisten (Az. 7 U 244/18).
Tarotkartenlegen ist keine Straßenkunst
Die Stadt Freiburg durfte das Tarotkartenlegen auf den Straßen der Innenstadt verbieten. Das Kartenlegen gehöre nicht zum - erlaubnisfreien - Gemeingebrauch der Straße, deren Hauptzweck in der Fortbewegung liege. So entschied das VG Freiburg (Az. 4 K 4965/18).
Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in Gesundheits- und Pflegeberufen gilt auch für betriebliche Ausbildungen
Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Anwerbung in und die Arbeitsvermittlung aus bestimmten Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der BA durchgeführt werden darf, gilt auch für betriebliche Ausbildungen. So das BVerwG (Az. 1 C 41.18).

Neueste Kommentare