Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
Die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat vorgelegt (19/12085).
Keine Kostenübernahme/-erstattung für dendritische Zelltherapie
Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für eine dendritische Zelltherapie. So das SG Stuttgart (Az. S 10 KR 6930/17).
Kostenerstattung für Behandlung mit Transkornealer Elektrostimulationstherapie bei Netzhauterkrankung
Bei einer Erkrankung an Retinitis pigmentosa, einer erblich bedingten Netzhauterkrankung, kann lt. SG Stuttgart ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Behandlung mit der Transkornealen Elektrostimulationstherapie unter Verwendung des OkuStim-Systems bestehen (Az. S 9 KR 1689/18).
Kein Anspruch auf Laser-Korrektur der Augen bei Myopie sowie Astigmatismus
Das SG Stuttgart entschied, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einer Myopie sowie einem Astigmatismus leiden, keinen Anspruch auf eine Laser-Korrektur der Augen haben (Az. S 23 KR 4535/18).
Keine Übernahme der Kosten für ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie
Das SG Stuttgart entschied, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie nicht zu tragen hat (Az. S 19 KR 1603/18).
Stärkung des fairen Wettbewerbs
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer vorgelegt (19/12084). Er vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1a Fremdrentengesetz
Das SG Stuttgart entschied, dass gegen die Vorschrift des § 1a Fremdrentengesetz (FRG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Az. S 21 R 6182/17).
Anscheinsbeweis gilt auch für Wirksamkeit der Beitragserstattung
Das SG Stuttgart entschied, dass der Anscheinsbeweis auch für die Wirksamkeit der Erstattung eines Versicherungsbeitrags und dessen tatsächlicher Auszahlung gilt (Az. S 25 R 2586/16).
Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister ist typische Arbeitnehmertätigkeit
Das SG Stuttgart entschied, dass es sich bei der Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister, soweit sie nicht im eigenen Betrieb erbracht wird, wegen der berufsspezifischen Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handelt (Az. S 20 R 1936/16).
Berücksichtigung der Dürftigkeitseinrede des Erben nicht im Anfechtungsprozess, sondern erst im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Das SG Stuttgart entschied, dass die Dürftigkeitseinrede eines Erben nach § 1990 BGB nicht bereits im Anfechtungsprozess gegen einen Erstattungsbescheid der Rentenversicherung, sondern erst im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (Az. S 25 R 5546/17).

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