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Category Archive for: ‘DATEV News Recht’

Buslinienverkehr führt zur Erhöhung des Gemeindeanteils beim Straßenausbau

Im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils für Ausbaumaßnahmen einen Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen. Dies entschied das VG Koblenz und gab einer Klage gegen einen Bescheid über die Erhebung von Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag statt (Az. 4 K 886/18).

Kinderlärm ist hinzunehmen – Nachbarschaftsklage auf Unterlassung von Ruhestörung erfolglos

Kinderlärm ist als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung grundsätzlich als sozialadäquat, zumutbar und zu akzeptierendes typisches Verhalten anzusehen. "Gepolter" und "Getrampel" einer über den Klägern wohnenden Familie mit Kindern ist daher hinzunehmen. Dies entschied das AG München (Az. 283 C 1132/17).

Bundesamt für Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offenlegen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen von presserechtlichen Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offenlegen. So entschied das VG Köln (Az. 6 K 5480/18).

„Topf Secret“ – Verbraucher haben Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten

Verbraucher haben einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Beanstandungen. Eine mögliche Veröffentlichung der Kontrollberichte steht dem nicht entgegen. So entschied das VG München (Az. M 32 SN 19.1346 und M 32 SN 19.1389).

Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 234/18).

EuGH stärkt Fluggastrechte: Leistungsausgleich bei großer Verspätung auch außerhalb der EU

Kommt es zu einer Verspätung bei einer Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat, die Gegenstand einer einzigen Buchung war, ist das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat, verpflichtet, den Fluggästen einen Ausgleich zu leisten, wenn es bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einem Luftfahrtunternehmen von außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, zu einer großen Verspätung gekommen ist. So entschied der EuGH (Rs. C-502/18).

Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung stattgegeben – Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Der VerfGH des Saarlandes entschied, dass Fotos in Bußgeldverfahren gegen Temposünder nicht verwertbar sind, obwohl die Blitzgeräte Typ Traffistar S 350 von einer Bundesanstalt zugelassen waren, aber die fehlende Speicherung aller Messdaten auf den Blitzgeräten die Möglichkeit nehme, Messfehler aufzuzeigen (Az. Lv 7/17).

Entzug einer Waffenbesitzkarte – Fortbestand eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen

Das VG Darmstadt hat eine Entscheidung des Landkreises Offenbach bestätigt, in der dem Mitglied eines Schießsportvereins die im Jahr 1990 bzw. 2004 ausgestellten Waffenbesitzkarten für insgesamt acht Waffen widerrufen wurden. Der Antragsteller habe den Nachweis eines Bedürfnisses für den konkreten Waffenbesitz nicht erbracht (Az. 5 K 1357/16).

Online-Handel: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der EuGH entschied, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, sondern dass auch ein anderes Kommunikationsmittel ausreicht, über das der Verbraucher schnell mit dem Unternehmen in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann (Rs. C-649/17).

Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens

Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen. Eine solche Kumulierung wäre dazu angetan, zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens zu führen. So der EuGH (Rs. C-163/18).