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Category Archive for: ‘DATEV News Recht’

BVerfG: Vorgaben für richterlichen Bereitschaftsdienst präzisiert

Ein dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts genügender richterlicher Bereitschaftsdienst erfordert die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden. Die Tageszeit umfasse die Zeit zwischen 6 und 21 Uhr, nachts müsse jedenfalls bei einem über den Ausnahmefall hinausgehenden Bedarf ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Über diese Entscheidung des BVerfG hat die BRAK berichtet (Az. 2 BvR 675/14).

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2019

Die BRAK teilt mit, dass am 11.04.2019 die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen nach §§ 850c und 850f ZPO vom 04.04.2019 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht worden ist. Die Freibeträge wurden insgesamt etwas erhöht.

Absturzsicherung am Hochbett muss sich in ausreichender Höhe über die gesamte Länge des Bettes erstrecken

Das AG Nürnberg hat entschieden, dass eine an einem Hochbett angebrachte Absturzsicherung sich mit Ausnahme eines 30 - 40 Zentimeter breiten Einstiegsbereichs in einer Höhe von mindestens 16 Zentimetern über der Oberkante der Matratze über die gesamte Länge des Bettes erstrecken muss. Im Falle eines Sturzes spreche bei unzureichender Absturzsicherung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz in Folge der nicht ausreichenden Sicherung zustande gekommen sei (Az. 19 C 7391/18).

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Wohngeldreform beschlossen

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform ("Wohngeldstärkungsgesetz") beschlossen. Mit der Reform sollen die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf - historisch erstmalig - eine Dynamisierung des Wohngeldes, die erstmalig ab 2022 greift.

EuGH stärkt Arbeitnehmeransprüche nach betriebsbedingter Kündigung während Elternteilzeit

Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf der Grundlage des Vollzeitentgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dies entschied der EuGH (Rs. C-486/18).

EuGH zur Sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmern

Ein Seemann, der seinen Wohnsitz in seinem Herkunftsmitgliedstaat behält, aber für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat auf einem unter der Flagge eines Drittstaats fahrenden und außerhalb des Gebiets der Europäischen Union kreuzenden Schiff tätig ist, fällt in den Geltungsbereich der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. So der EuGH (Rs. C-631/17).

EuGH zum österreichischen Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der Vertragsbediensteten des Staates

Das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der Vertragsbediensteten des Staates verstößt weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. So entschied der EuGH (Rs. C-24/17 und C-396/17).

Spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von Teilzeitbeschäftigten verstößt gegen das Unionsrecht

Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von Teilzeitbeschäftigten verstößt gegen das Unionsrecht, sofern sie sich als für weibliche Arbeitnehmer besonders nachteilig erweist. So der EuGH (Rs. C-161/18).

Sachsen-Anhalt: Pflicht der Polizeibeamten zum Tragen von Namens- und Dienstnummernschildern verfassungsgemäß

Das LVG Sachsen-Anhalt hat die Regelungen des § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) zur Pflicht der Polizeibeamten zum Tragen von Namens- und Dienstnummernschildern für verfassungsgemäß erklärt.(Az. LVG 4/18).