Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg
Der BGH entschied, dass bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sog. dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte unwirksam sind, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat (Az. V ZR 176/17).
Eigenbedarfskündigung kann an Räumungsunfähigkeit des Mieters scheitern
Das AG München entschied, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs an dadurch hervorgerufenen existenziellen gesundheitlichen Gefahren des Mieters scheitern kann (Az. 433 C 10588/17).
Vergütung von Krankenhausleistungen: Krankenkasse scheitert mit dem Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit
Das SG Detmold entschied, dass ein Krankenhaus nicht verpflichtet war, die günstigeren Pool-Konzentrate anstelle der Apherese-Thrombozytenkonzentrate (aus Einzelspenden gewonnene Blutprodukte) zu verwenden (Az. S 24 KR 80/16).
Technisch aufwändige Nabelbruch-Operation rechtfertigt keine längere Aufenthaltsdauer im Krankenhaus
Das SG Detmold entschied, dass eine technisch aufwändige Nabelbruch-Operation keine längere Aufenthaltsdauer im Krankenhaus rechtfertigt (Az. S 5 KR 167/16).
Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer
Das SG Detmold hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einer an Diabetes erkrankten Schülerin, die die Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung begehrte, Recht gegeben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe würden auch die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht umfassen (Az. S 11 SO 221/18 ER).
Eingliederungshilfe richtet sich nach tatsächlichem Bedarf
Ein Integrationshelfer steht für den gesamten Schulbesuch zur Verfügung. Das entschied das SG Detmold vorläufig bei einer zwölfjährigen schwerbehinderten Schülerin einer Gesamtschule, die u. a. an einer spastischen Teillähmung der Beine leidet (Az. S 2 SO 45/18 ER).
Urlaub von der Pflege: Leistungen der Verhinderungspflege können nur bei Abwesenheit der Pflegeperson gezahlt werden
Die Kosten für die Verhinderungspflege sind von der Pflegekasse nur zu übernehmen, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Das trifft dann nicht zu, wenn die zu pflegende Person in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt und auf die dortige Pflege jederzeit zurückgreifen kann. Darauf wies das SG Detmold hin (Az. S 6 P 144/17).
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 75/18).
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14. Januar 2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen (Az. 1 BvQ 4/19).
Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen: Kommission begrüßt vorläufige Einigung
Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie erzielt, die insbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen sorgen soll.

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