Sozialwidriges Verhalten – Wer die Bierbänke klaut
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im zweiten Fall hat ein Hartz-IV-Empfänger seine Hilfebedürftigkeit durch einen Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt (Az. L 13 AS 137/17).
Sozialwidriges Verhalten – Wer das Erbe nicht ehrt
Wer seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hat das LSG Niedersachsen-Bremen aufgezeigt. Im ersten Fall verschwendete ein Hartz-IV-Empfänger sein Erbe (Az. L 13 AS 111/17).
„Honorarärzte“ in Klinik sozialversicherungspflichtig
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in zwei Parallelentscheidungen die Sozialversicherungspflicht von sog. Honorarärzten festgestellt. Die Ärzte unterliegen auf der Grundlage der Honorarverträge im Sinne einer funktionsgerecht dienenden Teilnahme am Arbeitsprozess einem arbeitnehmertypischen umfassenden Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit und erst recht hinsichtlich der Art und Weise der Arbeit (Az. B 12 R 22/18 R, B 12 R 23/18 R).
Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Das LSG Bayern entschied, dass ein ehrenamtlicher Baumwart, der beim Schneiden eines Obstbaums im Auftrag des Ortsverschönerungsvereins abgestürzt ist und sich erheblich verletzt hat, mangels Bestehens einer freiwilligen Unfallversicherung keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat (Az. L 7 U 36/14).
Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken
Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. Dies entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 436/17).
Volle Haftung bei unterlassener Streukontrolle trotz Glätte
Unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte begründet die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Dies entschied das AG München (Az. 154 C 20100/17).
Keine Diskriminierung eines Beschäftigten der ZAB Bielefeld durch Probezeit-Kündigung
Einem früheren Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Bürgeramt der Stadt Bielefeld war kurz vor dem Ende einer sechsmonatigen Probezeit seitens der Stadt ordentlich gekündigt worden. Die Klage gegen die Kündigung - Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, insbesondere wegen der schwarzen Hautfarbe - blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Die Berufung des Klägers ist vom LAG Hamm als unbegründet zurückgewiesen worden, da die Stadt für die Einsatzbeschränkung sachlich nachvollziehbare Gründe (Mängel im Leistungsbereich) vorgebracht habe (Az. 11 Sa 505/18).
Richterablehnung in den Verfahren der Anleger gegen die VW AG und Porsche Automobil Holding SE auch in 2. Instanz beim OLG Stuttgart erfolglos
Das OLG Stuttgart hatte in vier Beschwerdeverfahren über in erster Instanz erfolglose Befangenheitsgesuche des Fahrzeugherstellers VW gegen einen beim LG Stuttgart tätigen Richter zu entscheiden. Die Beschwerden blieben ohne Erfolg, sie sind durch Beschlüsse vom 09.01.2019 zurückgewiesen worden (Az. 7 W 34/18, 7 W 40/18, 7 W 41/18, 7 W 42/18).
Keine Ausnahmegenehmigung für Anwohner zum Befahren eines Gehwegs
Das VG Dresden hat die Klagen zweier Anwohner eines Gehwegs in Dresden-Loschwitz auf Verpflichtung der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Wegs mit Kraftfahrzeugen zu erteilen (Az. 6 K 1025/17, 6 K 1585/18).
Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich
Ein Apotker, der in seinem Abrechnungssystem eine Manipulationssoftware verwendet hatte, war wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Darauf wurde ihm die Apothekenbetriebserlaubnis entzogen. Die Klage gegen den Widerruf seiner Approbation hatte nun vor dem VG Aachen Erfolg, denn die erforderliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs besitze der Apotheker weiterhin (Az. 5 K 4827/17).

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