Anspruch auf teure Hörgeräte wegen Baustellenlärm
Schwerhörige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit aufgrund der ausgeübten Berufstätigkeit eine besondere Hörgeräteversorgung erforderlich ist, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, hat ferner die gesetzliche Rentenversicherung die Mehrkosten für höherwertige Hörgeräte zu tragen. Dies sei bei einem Projektleiter der Fall, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständig ist. Er habe Anspruch auf ein Hörgerätesystem, das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst, entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 229/17).
Befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester
Der EuGH entschied, dass Arbeitnehmer der Stiftungen für Oper und Orchester nicht vom Schutz gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge ausgeschlossen werden dürfen (Rs. C-331/17).
BRAK zum Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgelegt (BT-Drs. 19/4724). Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Forderungen der VBL – neue Gegenwertregelung aus dem Jahr 2016 wirksam
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine zusätzliche Altersversorgung. Lt. OLG Karlsruhe ist die neue Gegenwertregelung aus dem Jahr 2016 wirksam (Az. 6 U 120/16).
Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend
Die Stadt Mainz ist verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet enthält. Dabei hat sie auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 988/16.MZ).
EU-Kommission beschließt ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2019
Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2019 vorgestellt. Sie skizziert drei Prioritäten für das kommende Jahr: Eine rasche Einigung über bereits vorgelegte Legislativvorschläge, die Annahme einer begrenzten Anzahl neuer Initiativen zur Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen und mehrere Initiativen für eine EU der 27 Mitgliedstaaten nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs.
Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs
Der BGH hat sich mit mehreren, bis dahin höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Sachmängelgewährleistungsanspruch des Käufers auf (Ersatz-)Lieferung einer mangelfreien Sache gem. § 437 Nr. 1, § 439 BGB beschäftigt (Az. VIII ZR 66/17).
Kosten für Basiskonto
Basiskonten werden bei vielen Banken mit höheren Kontoführungsgebühren belastet als übliche Girokonten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält dies für unzulässig und reichte gegen eine Bank Klage ein. Das LG Köln sah die Entgeltklauseln zu den verschiedenen Kontomodellen jedoch als wirksam an und wies die Klage ab (Az. 21 O 53/17).
Kein Kostenerstattungsanspruch wegen Unterbringung eines Kindes in einer Tageseinrichtung gegen Jugendhilfeträger
Ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich ein Kind in einer Tageseinrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Erstattung dafür angefallener Kosten gegenüber dem Jugendhilfeträger, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind zuvor in einer Kindertagesstätte betreut worden war. Dies entschied das BVerwG (Az. 5 C 15.17).
Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für Klassenfahrt kann gegen beamtenrechtlichen Fürsorgegrundsatz verstoßen
Das BVerwG entschied, dass die Abfrage der Schulleitung, ob eine Lehrkraft im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel auf eine ihr zustehende Reisekostenvergütung für eine Klassenreise teilweise verzichtet, dazu führen kann, dass sich der Dienstherr auf eine solche Verzichtserklärung nicht berufen kann (Az. 5 C 9.17).

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