Berücksichtigung von Zeiten ärztlicher Tätigkeit für andere Arbeitgeber bei der Einstellung nach dem TV-Ärzte Hessen
Findet auf ein Arbeitsverhältnis der TV-Ärzte Hessen vom 30. November 2006 Anwendung, sind bei der Einstellung Zeiten ärztlicher Tätigkeit, die bei anderen Arbeitgebern zurückgelegt worden sind, lt. BAG uneingeschränkt zu berücksichtigen. Darauf, ob und welche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsverhältnissen liegen, kommt es nicht an (Az. 6 AZR 863/16).
Hoher Buchener Wald im Ebracher Forst kein geschützter Landschaftsbestandteil
Laut BVerwG ist die Aufhebung der vom Bundesnaturschutzgesetz nicht gedeckten Schutzverordnung, wonach der Hohe Buchener Wald im Ebracher Forst ein geschützter Landschaftsbestandteil sei, rechtmäßig erfolgt (Az. 4 CN 8.16).
(Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde
Laut OLG München stehen dem Alleinerben eines Verstorbenen Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit dessen künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde gegen den behandelnden Hausarzt zu (Az. 1 U 454/17).
Neue Regeln für Wertpapierfirmen sollen Kapitalmärkte effizienter machen und Aufsicht verbessern
Die EU-Kommission hat die Überarbeitung von zwei Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die kleineren Wertpapierfirmen das Leben erleichtern und die größten systemrelevanten Firmen den gleichen Regeln wie europäische Banken unterwerfen sollen.
Keine Haftung eines Waldbesitzers für „waldtypische“ Gefahren
Laut OLG Frankfurt ist ein Waldbesitzer für "waldtypische Gefahren" nicht verantwortlich. Es falle unter das allgemeine Lebensrisiko, wenn sich ein Waldbesucher mit dem Betreten des Waldes und der Benutzung von unbefestigten Waldwegen bewusst derartigen Gefahren aussetze (Az. 13 U 111/17).
Ein ins Parlament gewählter befristet beschäftigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf denselben Sonderurlaub wie ein Lebenszeitbeamter
Laut EuGH muss ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub haben wie ein Lebenszeitbeamter (Rs. C-158/16).
Rechtliche Neuregelungen zum Januar 2018
Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Diese und andere Neuregelungen treten lt. Bundesregierung im Januar in Kraft.
Dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten im Fahrzeug verbringen?
Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Hingegen darf die reduzierte wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug eingelegt werden. So entschied der EuGH (Rs. C-102/16).
Rechte und Pflichten von Erdgaslieferanten und Mitgliedstaaten gemäß der Unionsverordnung über eine sichere Gasversorgung
Die Mitgliedstaaten dürfen von Erdgaslieferanten nicht verlangen, dass sie, um die Pflichten aus der Unionsverordnung über eine sichere Gasversorgung zu erfüllen, ausreichende Gasvorräte ausschließlich im Inland vorhalten. Jedoch dürfen die Mitgliedstaaten den in der Verordnung genannten Kundenkreis, dessen Gasversorgung im Krisenfall garantiert wird, unter den in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen erweitern. So entschied der EuGH (Rs. C-226/16).
EU-Kommission darf staatliche Beihilfe Spaniens an die Betreiber der Plattform für terrestrisches Fernsehen nicht zurückfordern
Der EuGH hält den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der staatlichen Beihilfe Spaniens für die Betreiber der Plattform für terrestrisches Fernsehen angeordnet wird, für nicht ausreichend begründet und hat ihn daher für nichtig erklärt (Rs. C-66/16 P).

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