Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen – Eigentümer haftet für Versäumnisse seines Bauunternehmers
Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadensersatz verpflichtet sein und nach den Vorschriften des Schuldrechts für ein Verschulden des Bauunternehmers einstehen zu haben. So das OLG Hamm (Az. 5 U 104/16).
Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen einen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des "G-20 Gipfels" in Hamburg erlassenen Haftbefehls nicht zur Entscheidung angenommen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Vortrag der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers in einem wesentlichen Aspekt unrichtig war, hat das Gericht der Bevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 Euro auferlegt (Az. 2 BvR 1691/17).
Klagen der Gemeinde Ruderatshofen gegen Windkraftanlagen erfolgreich – Verstoß gegen „10 H-Regelung“
Das VG Augsburg hat auf Klagen der Gemeinde Ruderatshofen hin die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen auf deren Gemeindegebiet aufgehoben. Die Anlagen hielten den in Bayern seit November 2014 geltenden Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe zur nächst gelegenen Wohnbebauung ("10 H-Regelung") nicht ein (Az. 4 K 17.178).
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen AfD-Vorstandsmitglied vorläufig ausgesetzt
Das VG Osnabrück hat auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorläufig ausgesetzt (Az. 3 B 70/17).
EU-Kommission ruft auf, die Bankenunion bis 2018 zu vollenden
Von besser integrierten Finanzmärkten und einem stabileren Finanzsystem profitieren sowohl die Bürger als auch die Unternehmen. Die EU-Kommission hat Pläne vorgelegt, um die Bankenunion zu komplettieren. Dazu gehören neue Maßnahmen, mit denen notleidende Kredite abgebaut und Geldinstitute dabei unterstützt werden sollen, ihre Investitionen in Staatsanleihen zu diversifizieren.
Besoldung für Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in Berlin verfassungswidrig
Das OVG Berlin-Brandenburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das für das Land Berlin maßgebliche Besoldungsrecht mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit es die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in den Kalenderjahren 2009 bis 2016 betrifft (Az. OVG 4 B 33.12 und OVG 4 B 34.12).
Kritik am Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage
Zu dem vom BMJV auf Bitte der Justizministerkonferenz vorgelegten Diskussionsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage hat die BRAK kritisch Stellung genommen.
Wann wird Ausbildung zur Ausbeutung? – Entscheidung im Ärztestreit über Weiterbildungsassistenten
Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten darf vom ausbildenden Arzt nicht zur Vergrößerung seiner Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs genutzt werden. Ein derartiger Missbrauch von Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte berechtigt die Kassenärztliche Vereinigung zu Honorarkürzungen. Jedoch kann nicht automatisch von einem unzulässigen Praxisumfang ausgegangen werden, sobald die Zahl der behandelten Patienten das Doppelte des durchschnittlich Üblichen beträgt. So entschied das SG Berlin (Az. S 83 KA 423/14).
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Das BVerwG hat zwei Klagen abgewiesen, die den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln über den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke Leverkusen betrafen (Az. 9 A 14.16 und 9 A 17.16).
Kindesadoption durch gleichgeschlechtliches Paar
Das AG Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine "Ehe für alle", das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (Az. 166A F 8790/16).

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