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Category Archive for: ‘DATEV News Recht’

Einmaliger Anspruch auf Elterngeld bei sog. zweizeitigen Geburt

Das SG Stuttgart entschied, dass Eltern von Zwillingen, welche mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (sog. zweizeitige Geburt) nur einmal Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld haben (Az. S 9 EG 5820/16).

Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung wegen widersprüchlichem Verhalten

Laut SG Stuttgart tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, um vorzeitig mit Abschlägen in Altersrente zu gehen, sich dann aber arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, weil ihm durch eine geplante Gesetzesänderung nun die Möglichkeit eröffnet wird, einige Monate später als besonders langjähriger Versicherter eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen (Az. S 16 AL 582/14).

Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen: Schwangerer Unionsbürgerin können vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt werden

Einer schwangeren Unionsbürgerin können im Einzelfall auch dann vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt werden, wenn der mit einer anderen Frau verheiratete Kindsvater über ein dauerndes Aufenthaltsrecht verfügt und dieser die Vaterschaft anerkannt hat, auch wenn die Begründung einer Lebensgemeinschaft nach Geburt des Kindes nicht nachgewiesen ist. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 25 AS 1068/17 ER).

Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III steht Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegen

Dem Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III steht der Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegen. Aus dem Wortlaut geht nicht hervor, dass die Leistungsfortzahlung spätestens mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums mit Anspruch auf Leistungszahlung eintritt. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 8 AL 812/17).

Zahlungsaufforderung stellt keinen Verwaltungsakt dar

Das SG Stuttgart entschied, dass die reine Zahlungsaufforderung - ohne zusätzliche Festsetzung einer Mahngebühr - keinen Verwaltungsakt darstellt, weshalb gegen sie der Rechtsbehelf des Widerspruchs nicht zulässig ist (Az. S 21 AS 7193/16).

Lkw-Fahrer als Arbeitnehmer bei Nutzung eines Lkw des Auftraggebers

Laut SG Stuttgart sind Lkw-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen Lkw, sondern einen Lkw des Auftraggebers nutzen, in der Regel abhängig beschäftigt (Az. S 2 R 1023/13).

Jobcenter muss die Kosten eines fiktiven Mietvertrags nicht bezahlen

Laut SG Stuttgart besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den SGB II-Träger, wenn unter Familienangehörigen ein Mietvertrag mit entsprechender Mietzinsregelung nur abgeschlossen wurde, um den Mietzins wiederum vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft erhalten zu können (Az. S 2 AS 7218/13).

Bürgermeisterwahl in Eppelheim: Wahleinspruch rechtskräftig abgelehnt

Der VGH Baden-Württemberg hat das Urteil des VG Karlsruhe zur Bürgermeisterwahl in Eppelheim bestätigt. Die Wahlanfechtungsklage eines Eppelheimer Bürgers gegen die Wahl von Patricia Popp (jetzt Rebmann) zur Bürgermeisterin von Eppelheim hatte damit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg (Az. 1 S 1367/17).

Kein Anspruch auf Arbeit in Deutschland zu europäischen Sozialversicherungstarifen

Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Bestimmungen am Sitz des Unternehmens auch dann für dessen Beschäftigte gelten, die über Jahre hinweg in Deutschland tätig sind. Die Ablehnung einer Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 19/16 R).

Klagen gegen Neubau eines Sportcampus in Augsburg erfolglos

Das VG Augsburg hat die Klagen der Stadt Stadtbergen sowie zweier Privatkläger gegen die Genehmigung zum Neubau eines Sportcampus auf dem Sheridan-Gelände abgewiesen. Bei der immissionsschutzfachlichen Betrachtung sei nur das Vorhaben in seinem tatsächlich genehmigten Umfang zu berücksichtigen, nicht jedoch die fiktive maximale Bebauung, wie sie der Bebauungsplan ermögliche (Az. 5 K 16.1528 und 5 K 17.48).