Hautkrebs zu spät erkannt – 100.000 Euro Schmerzensgeld
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 63/15).
Auskunftspflicht des Deutschen Bundestages zu Lobbyisten
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einem Pressvertreter Auskunft darüber zu geben, an welche Verbände, Organisationen und Unternehmen in der laufenden Legislaturperiode auf Grund der Befürwortung von Fraktionen Hausausweise erteilt worden sind, um wie viele es sich handelt und welche Fraktion dies jeweils befürwortet hat (Az. 6 S 45.15).
Auskunftspflicht des Deutschen Bundestages zu Lobbyisten
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einem Pressvertreter Auskunft darüber zu geben, an welche Verbände, Organisationen und Unternehmen in der laufenden Legislaturperiode auf Grund der Befürwortung von Fraktionen Hausausweise erteilt worden sind, um wie viele es sich handelt und welche Fraktion dies jeweils befürwortet hat (Az. 6 S 45.15).
Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch private Unternehmen im Auftrag der Bußgeldbehörde führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Die Praxis einer Bußgeldbehörde, ein privates Unternehmen vertraglich mit der Aufbereitung und Auswertung der bei Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr erhobenen Rohdaten („Blitzerdaten“) zu beauftragen und das Ergebnis dieser Datenauswertung anschließend in der Behörde zur Grundlage eines Bußgeldverfahrens gegen die Verkehrssünder zu machen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. So das OLG Rostock (Az. 21 Ss OWi 158 und 21 Ss OWi 161/15).
Steuertermine Dezember 2015
Die Steuertermine des Monats Dezember 2015 auf einen Blick.
Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch private Unternehmen im Auftrag der Bußgeldbehörde führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Die Praxis einer Bußgeldbehörde, ein privates Unternehmen vertraglich mit der Aufbereitung und Auswertung der bei Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr erhobenen Rohdaten ("Blitzerdaten") zu beauftragen und das Ergebnis dieser Datenauswertung anschließend in der Behörde zur Grundlage eines Bußgeldverfahrens gegen die Verkehrssünder zu machen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. So das OLG Rostock (Az. 21 Ss OWi 158, 21 Ss OWi 161/15).
Auswertung von Geschwindigkeitsmessdaten durch private Unternehmen im Auftrag der Bußgeldbehörde führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Die Praxis einer Bußgeldbehörde, ein privates Unternehmen vertraglich mit der Aufbereitung und Auswertung der bei Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr erhobenen Rohdaten ("Blitzerdaten") zu beauftragen und das Ergebnis dieser Datenauswertung anschließend in der Behörde zur Grundlage eines Bußgeldverfahrens gegen die Verkehrssünder zu machen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. So das OLG Rostock (Az. 21 Ss OWi 158, 21 Ss OWi 161/15).
Steuertermine Dezember 2015
Die Steuertermine des Monats Dezember 2015 auf einen Blick.
Steuertermine Dezember 2015
Die Steuertermine des Monats Dezember 2015 auf einen Blick.
Unrat und Steine auf Nachbargrundstück – Schulträger muss keine Maßnahmen ergreifen
Laut VG Koblenz muss eine Verbandsgemeinde als Schulträgerin bei von Schülern oder sonstigen Personen verursachten Verschmutzungen eines an einem Schulweg gelegenen Grundstücks keine Maßnahmen ergreifen (Az. 4 K 877/14.KO).

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