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Monthly Archive for: ‘Oktober, 2016’

BFH zu innergemeinschaftlichen Lieferungen

Laut BFH ergibt sich die gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV a. F. erforderliche Angabe des Bestimmungsorts nur dann aus der für die Lieferung ausgestellten Rechnung, wenn von einer Beförderung zu dem in der Rechnung angegebenen Unternehmensort des Abnehmers auszugehen ist (Az. V R 45/15).

BFH zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb unterhält oder sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten kann (Az. VIII R 56/13).

BFH zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller Generationen in den USA

Der BFH entschied, dass ein Kind, das einen zweijährigen Freiwilligendienst aller Generationen (Missionarsdienst) in den USA leistet, jedenfalls nur unter den Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 3 (nunmehr Satz 6) EStG a. F. zu berücksichtigen ist (Az. XI R 8/15).

BFH zum Ausschluss von Kindergeld bei Gewährung vergleichbarer Leistungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Deutschland verpflichtet ist, Kindergeld auch für die Kinder zu zahlen, bei denen ein Elternteil Beamter der EU ist, während der andere Elternteil in Deutschland einer Berufstätigkeit nachgeht und zwar unabhängig davon, ob beide Elternteile miteinander verheiratet sind (Az. XI R 16/15).

BFH: Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Urteil VI R 42/10 vom 12. Mai 2011, wonach Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen können, auch auf Treuhändervergütungen im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Anwendung findet, mit der Folge, dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 47/13).

BFH zur Besteuerung eines ausländischen sog. „Spin-off“ – Bindungswirkung der BFH-Entscheidung im ersten Rechtsgang

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der nach US-amerikanischen Handels- und Gesellschaftsrecht zu qualifizierende "Spin-off" eine Sachausschüttung oder eine Kapitalrückzahlung darstellt und ob die Zuteilung der von einer US-amerikanischen AG einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Aktionär gewährten Aktien einer Tochtergesellschaft zu steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 führt (Az. VIII R 73/13).

BFH zur Besteuerung eines ausländischen sog. „Spin-off“ – Besteuerung der Einlagenrückgewähr einer Drittstaatengesellschaft verstößt gegen Unionsrecht

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft, die aufgrund einer Unternehmensumgliederung aus dem bisherigen Aktienbestand abgespalten wurden ('spin-off'), für den inländischen Kapitalanleger im Streitjahr 2008 zu Einkünften aus Kapitalvermögen durch eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer Sachzuwendung oder zu einer steuerneutralen Kapitalrückzahlung führt (Az. VIII R 73/13).

BFH zur Bevollmächtigung des nicht anspruchsberechtigten Elternteils durch den anspruchsberechtigten Elternteil zur Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein in Deutschland wohnender Vater Anspruch auf Kindergeld für seine in Litauen bei der Kindsmutter wohnende minderjährige Tochter hat (Az. V R 19/15).

BFH: Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. So entschied der BFH (Az. III R 8/15).

Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte verboten

Das OVG Sachsen-Anhalt hat das gegenüber einem Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochene Verbot, die Dienstgeschäfte zu führen, vorläufig bestätigt. Angesichts des ihm u. a. vorgeworfenen Hitlergrußes habe die Kommune einer möglichen Gefährdung des Ansehens der Feuerwehr und der Kommune sowie der inneren Ordnung der Ortsfeuerwehr entgegenwirken dürfen (Az. 1 M 131/16).
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