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Monthly Archive for: ‘Oktober, 2017’

Fristlose Kündigung einer Mieterin wegen extremer Geruchsbelästigung rechtmäßig

Einer Vermieterin ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen der extremen Geruchsbelästigung durch offensichtlich nicht artgerechte Hundehaltung der Mieterin nicht zuzumuten. Daher sei die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtmäßig. So entschied das AG Ansbach (Az. 3 C 865/16).

BFH: Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestandes geleistet werden

Der BFH klärt die Frage, ob die von der Arbeitgeberin des Klägers an die Pensionskasse im Streitjahr geleistete Spezialeinlage zur teilweisen Finanzierung der an den Kläger gezahlten Altersrente und Alters-Zusatzrente als im Inland nach Art. 15a Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 zwar steuerbarer Arbeitslohn, jedoch auch dann höchstens zur Hälfte gemäß § 3 Nr. 28 EStG i. V. m. § 187a SBG VI als steuerfrei zu behandeln ist, wenn die Beiträge zur Pensionskasse von Beginn an in einem anderen Verhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wurden (Az. X R 10/15).

Mindestkörpergröße als Zulassung zu einer Polizeischule kann unerlaubte Diskriminierung von Frauen sein

In einer Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestkörpergröße vorsieht, kann eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen liegen. Eine solche Maßnahme ist unter Umständen nicht notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Polizei zu gewährleisten. So entschied der EuGH (Az. C-409/16).

BFH: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob es mit dem Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG vereinbar ist, auch solche Zweitwohnungen zu begünstigen, die nicht aus beruflichen Gründen - etwa im Wege der doppelten Haushaltsführung - vorgehalten werden, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte zeitweise genutzt werden (Az. IX R 37/16).

Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

Beeinträchtigt der überlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten, kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten zur Herausgabe an den Schlusserben verpflichtet sein, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 75/16).

Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm der EZB erfolglos

In den Verfahren betreffend die Frage, ob das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors der EZB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, haben die Beschwerdeführer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Mit diesen wollten sie im Wesentlichen erreichen, dass der Deutschen Bundesbank einstweilen der weitere Ankauf von Staatsanleihen untersagt wird. Ferner sollten Bundesregierung und Bundestag dazu verpflichtet werden, sich mit dem Anleihenkaufprogramm aktiv auseinanderzusetzen. Das BVerfG hat diese Anträge abgelehnt (Az. 2 BvR 859/15 u. a.).

Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal gültig

Die Wiederholungswahl des Stadtrates der Hansestadt Stendal vom 21. Juni 2015 ist gültig. Das entschied das OVG Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 88/16).

Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

Die Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf, ein Ortsteil der Stadt Wanzleben-Börde, vom 25. Mai 2014 ist gültig. So entschied das OVG Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 84/16).

Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf doch Räumungsverkauf durchführen

Das KG Berlin entschied, dass die Mieterin von Einkaufsflächen in einem Neuköllner Einkaufszentrum einen Räumungsverkauf durchführen darf und die Einkaufsflächen nicht dauerhaft offenhalten muss (Az. 8 U 135/17).

Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unwirksam

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam gehalten und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen (Az. 5 Sa 462/17).
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