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Monthly Archive for: ‘Oktober, 2017’

BFH: Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer gerade erst angeschafften Wohnung mutwillig verursacht hat

Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. So entschied der BFH (Az. IX R 6/16).

BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG fällt und ob monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG darstellen (Az. V R 19/16).

BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine durch Änderung der Obhutsverhältnisse gegenstandslos gewordene Kindergeldberechtigung dadurch wieder auflebt, dass die Änderung der Obhutsverhältnisse rückgängig gemacht wird (Az. III R 11/15).

BFH: Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer

Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein. So entschied der BFH (Az. V R 25/16).

BFH zum Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Der BFH hat zum Beginn der Festsetzungsfrist einer Grundstücksschenkung Stellung genommen, bei der mehrere Schenkungen in einer notariellen Urkunde zusammengefasst sind (Az. II R 21/16).

BFH zur Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung – Teilwertermittlung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen ist, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist (Az. IV R 3/14).

Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld – Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Laut FG Schleswig-Holstein ist die Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung ermessensfehlerhaft, wenn sie allein auf eine Verletzung von Informationspflichten gemäß § 68 Abs. 1 EStG gestützt wird, obwohl der Kindergeldempfänger den das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträger (nicht aber die Familienkasse) ordnungsgemäß über den kindergeldrelevanten Sachverhalt informiert hat. Bei der Entscheidung über den Erlassantrag gemäß § 227 AO sei auch eine unzureichende Behördenzusammenarbeit zu berücksichtigen (Az. 1 K 34/16).

Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch bei Übergang in Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Das FG Schleswig-Holstein entschied u. a., dass der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt ist, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die ihm zugesagte Pension bereits erdient hat und er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit zu reduzierten Bezügen weiterarbeitet (Az. 1 K 201/14).

Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs

Laut FG Schleswig-Holstein ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO, wenn sie - entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO - nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist. Die Einspruchsfrist beträgt dann ein Jahr (Az. 5 K 7/16).

Festlegung einer Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt rechtmäßig

Das OVG Sachsen-Anhalt hat festgestellt, dass die in § 4 Nr. 4 der Polizeilaufbahnverordnung festgelegte Mindestkörpergröße von 160 cm für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt rechtlich nicht zu beanstanden ist (Az. 1 M 92/17).
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