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Monthly Archive for: ‘Juni, 2018’

Studium zum Sparkassenfachwirt kann zum Anspruch auf Kindergeld führen

Das FG Münster hat entschieden, dass ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein kann (Az. 13 K 1161/17).

Unterkunftskosten in der Stadt Hof und im Landkreis Hof

Das LSG Bayern hatte in zwei Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II über die Höhe des Arbeitslosengeldes II zu entscheiden. Die beklagten Jobcenter berücksichtigten bei der Leistungsberechnung statt der von den Leistungsberechtigten geschuldeten tatsächlichen Mieten lediglich die aus Sicht der Jobcenter für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. für einen Vier-Personen-Haushalt angemessenen Kosten (Az. L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16).

Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheit

Das BVerwG entschied, dass sich ein Beamter über das "Ob" und "Wann" von Beförderungsverfahren erkundigen und Mängel rügen muss, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren (Az. 2 C 19.17 u. a.).

E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomien 6.2 vom 1. April 2018

Das BMF veröffentlicht das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.2) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG (Az. IV C 6 - S-2133-b / 18 / 10001).

Ungenehmigte Video(mit)beobachtung des Nachbargrundstücks unzulässig

Die ungenehmigte Beobachtung des Nachbargrundstücks mittels einer auf dem eigenen Grundstück installierten Kamera ist unzulässig, wenn der angrenzende öffentliche Bereich oder benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von der Kamera erfasst werden. Dies entschied das AG München (Az. 172 C 14702/17).

AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für VZ ab dem 1. April 2015

Das BMF teilt mit, dass der BFH-Beschluss vom 25. April 2018, IX B 21/18, für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 (nur) auf Antrag des Zinsschuldners in allen Fällen anzuwenden ist , in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, in der der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zugrunde gelegt wird, Einspruch eingelegt wurde. Unerheblich ist dabei, zu welcher Steuerart und für welchen Besteuerungszeitraum die Zinsen festgesetzt wurden (Az. IV A 3 - S-0465 / 18 / 10005-01).

Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen

Die Verwendung von sog. Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Das teilt der Deutsche Bundestag mit.

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - Kassen­SichV) im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt (Az. IV A 4 - S-0316 / 13 / 10005 :059).

TU Clausthal durfte Doktortitel entziehen

Die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau der TU Clausthal durfte einem Honorarprofessor den Titel des Dr.-Ing. entziehen, den sie ihm 2010 verliehen hatte. Dies hat das VG Braunschweig entschieden (Az. 6 A 102/16).

Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff

Das SG Karlsruhe hat ein leistungsrechtliches Verständnis des Beschäftigungsbegriffs in § 24 Abs. 1 Fall 1 SGB III verneint und dem Kläger dem Grunde nach Arbeitslosengeld für den streitigen Zeitraum zugesprochen. Der Beschäftigungsbegriff in § 24 SGB III knüpfe ausschließlich an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff an (Az. S 2 AL 1779/16).
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