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Monthly Archive for: ‘Juni, 2018’

BFH zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Auskehrung von zuvor der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterworfenem Liquidationsvermögen aus der Auflösung einer Stiftung im Streitjahr 2005 Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG vorliegen (Az. VIII R 30/15).

BFH: Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für eine durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unterjährig beendete Personengesellschaft der Freibetrag stets zeitanteilig zu kürzen ist, oder derjenige Anteil zu berücksichtigen ist, der durch den Gewerbeertrag des von dem verbliebenen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft fortgeführten Gewerbebetriebs nicht aufgezehrt wurde (Az. IV R 8/16).

BFH zur Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen: Keine Minderung der Bemessungsgrundlage um Verluste aus Folgeverkäufen

Der BFH hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel Stellung genommen (Az. XI R 21/16).

BFH: Zuordnung des verrechenbaren Verlustes i. S. des § 15a EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Teil-Kommanditanteils die für den Übergeber festgestellten verrechenbaren Verluste anteilig auf den Empfänger übergehen, auch wenn das variable Kapitalkonto, dem die Verluste belastet worden waren, bei dem Übergeber verbleibt (Az. IV R 16/15).

BFH zur Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob nur aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verpflichtungen noch keine wirtschaftliche Last darstellen und daher einem steuerrechtlichen Passivierungsverbot unterliegen und ob sich der betriebliche Charakter der Verbindlichkeiten ändern und eine vGA vorliegen kann, wenn aufgrund einer Verschmelzung ein Wechsel in der Schuldnerschaft von Darlehensverbindlichkeiten nach Forderungsverzicht stattfindet (Az. I R 46/16).

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Das BMF teilt die Änderungen des BMF-Schreibens vom 15. Januar 2018 aufgrund der Auffassung des BVerfG und des BFH in verschiedenen Verfahren (Aufhebung der Vorläufigkeiten wegen der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die VZ 2005 bis 2009 und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen für VZ ab 2010, hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts sowie hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages) mit (Az. IV A 3 - S-0338 / 17 / 10007).

Krankenhausbehandlung Versicherter auch ohne vertragsärztliche Einweisung

Das BSG entschied, dass der Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine Krankenkasse für eine erforderliche und wirtschaftliche teilstationäre Behandlung ihres Versicherten keine vertragsärztliche Einweisung in das Krankenhaus voraussetzt (Az. B 1 KR 26/17 R).

Allgemeinverfügung zur beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Wie das BMF mitteilt, werden Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz (Az. 3 - S-0625 / 6).

Gesetzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Das BMF teilt mit, dass durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 § 146 Abs. 1 AO neu gefasst worden ist. Diese Änderung ist am 29. Dezember 2016 in Kraft getreten. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146 AO wird daher neu gefasst (Az. IV A 4 - S-0316 / 13 / 10005 :53).

Ungewollt schwanger – Gynäkologe haftet nicht

Weist ein Gynäkologe eine Frau auf die begrenzte Aussagekraft des Anti-Müller-Hormon-Werts hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Wertes von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere - ungewollte - Schwangerschaft der Frau. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 26 U 91/17).
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