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Monthly Archive for: ‘Dezember, 2018’

BFH zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

Der BFH hat zu der Frage entschieden, ob Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben worden ist und der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, das Finanzamt aber die Aussetzung "obwohl möglich und geboten" abgelehnt hat (Az. XI R 36/16).

BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

Der Begriff der Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, sodass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Dies entschied der BFH (Az. I R 52/16).

BFH zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Tatsachen, die den Arrestgrund auf den Zeitpunkt des Ergehens der Arrestanordnung belegen, im Falle einer Fortsetzungsfeststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt und für die Beurteilung des Vorliegens eines Arrestgrundes nachträglich entstandene oder bekannt gewordene Tatsachen einbezogen werden können (Az. XI R 35/16).

BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger (Lichtdesigner) in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten ist, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe "unselbständige" bzw. "nichtselbständige Arbeit" oder aber "Vergütungen" enthalten (Az. I R 44/16).

Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

Für einen Gegendarstellungsanspruch muss der Aussagegehalt der zu beanstandenden Äußerung eindeutig bestimmbar sein. Enthält die zu beanstandende Äußerung einen Rechtsbegriff, darf das Fachgericht nicht das eigene Fachwissen zugrunde legen. Es hat vielmehr auf das Verständnis des durchschnittlichen Zeitungslesers abzustellen. Dies hat das BVerfG entschieden und der Verfassungsbeschwerde eines Verlags stattgegeben, die sich gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung wendete (Az. 1 BvR 2716/17).

Verkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten: Ist nur das Verkaufen oder auch das Anbieten von Waren verboten?

Das OLG Oldenburg entschied, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungszeiten nur ein Verkauf verboten ist, nicht aber ein bloßes Anbieten von Waren (Az. 2 Ss (OWi) 217/18).

BGH entscheidet über Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) betreffend den offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P2 Value“

Der BGH hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 über die Rechtsbeschwerde des Musterklägers gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt am Main vom 13. Januar 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 23. März 2016 entschieden. Der Senatsbeschluss ist am 18. Dezember 2018 im Klageregister veröffentlicht worden (Az. XI ZB 3/16).

Steuerliche Zinsen: Den Überblick behalten

Die Luft für den 6 %-Zinssatz im Steuerrecht wird dünn: Hier hat sich in den letzten Monaten - und insbesondere jüngst - einiges getan. Der Steuerrechtsausschuss des DStV informiert über die aktuellen Entwicklungen.

Zuweisung von Telearbeit – außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung unwirksam

Der Arbeitgeber ist nicht allein wegen seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 17 Sa 562/18).

Stuttgart: Sperrzeit für einen Club in der Eberhardstraße einstweilen aufgehoben

Der VGH Baden-Württemberg hat der Stadt Stuttgart durch einstweilige Anordnung aufgegeben, den Antragstellern, die eine Gaststätte in der Eberhardstraße betreiben, die Sperrzeit widerruflich bis zum 31. Dezember 2018 täglich jeweils bis 6.00 Uhr zu verkürzen (Az. 6 S 2448/18).
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