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Monthly Archive for: ‘Januar, 2019’

Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Die Bundesregierung teilt dies in ihrer Antwort (19/7169) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte.

Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung

Die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II scheidet aus, wenn keine atypische Bedarfslage vorliegt. Soweit Leistungen im System der Krankenversicherung selbst als nicht unbedingt notwendig ausgeschlossen werden würden, verbiete es sich, diesen Leistungsausschluss mit der Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II zu kompensieren. So das SG Karlsruhe (Az. S 11 AS 3439/16).

Widerruf der Förderung aus Vermittlungsbudget zur Ausbildung zum Fluglehrer und Erstattung rechtswidrig

Das SG Karlsruhe hatte über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs und der Erstattung der zuvor bewilligten Ausbildung zum Fluglehrer zu entscheiden. Der Widerruf hätte die Ausübung von Ermessen erfordert. Der Mangel der Ermessensbetätigung habe nicht mehr im gerichtlichen Verfahren geheilt werden können (Az. S 11 AS 1458/17).

Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff

Das SG Karlsruhe wies darauf hin, dass der Beschäftigungsbegriff in § 24 SGB III ausschließlich an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff anknüpft. Eine leistungsrechtliche Korrektur, wie sie z. B. bei dem im Bereich des Arbeitslosengeldes zur Bestimmung der Arbeitslosigkeit verwendeten Begriff des Beschäftigungsverhältnisses zur Anwendung komme, sei nicht geboten (Az. S 2 AL 1779/16).

Anerkennung eines Arbeitsunfalls aufgrund wahlweiser Einwirkung in einer von zwei Arbeitsschichten

Das SG Karlsruhe hat bei einem Arbeitnehmer, der aufgrund der Arbeit eine Ansatzruptur des kleinen Brustmuskels und der Sehnen und eine Arm-Venen-Thrombose erlitten hatte, das Vorliegen eines Arbeitsunfalls anerkannt. Er sei nachweislich an zwei Tagen nicht nur einer höheren quantitativen, sondern auch einer höheren qualitativen, mithin einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt gewesen (Az. S 1 U 940/16).

Nachteilige Auswirkungen für Kläger bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im sozialgerichtlichen Verfahren

Das SG Karlsruhe entschied, dass ein Antragsteller von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen machen muss und sich die Verweigerung dieser Angaben nachteilig auswirken kann (Az. S 11 AS 1811/17).

Zur Erstattung von Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an Berufsgenossenschaft

Das SG Karlsruhe entschied, dass ein Versicherter erhaltene Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an die Berufsgenossenschaft erstatten muss, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs herausstellt (Az. S 1 U 3399/17).

Kein Arbeitsunfall bei vom Versicherten willentlich herbeigeführter und von ihm kontrollierter Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit

Ein Arbeitsunfall setzt ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis voraus, das u. a. zu einem Gesundheitsschaden führt. Darauf wies das SG Karlsruhe hin. Passiere eine Verletzung "beim Gehen", sei das eine willentlich gesteuerte, kontrollierte Körperbewegung. Deshalb liege kein Arbeitsunfall vor (Az. S 1 U 3506/17).

Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 18 U 70/18).

75 Länder leiten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Handel ein

Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos haben am 25.01.2019 75 Länder - die Europäische Union und 47 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) - beschlossen, Verhandlungen über die Einführung globaler Regeln für den elektronischen Handel aufzunehmen.
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