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Monthly Archive for: ‘März, 2019’

Gesundheitswerbung für Curcumin-Kapseln untersagt

Das LG Lüneburg hat der Dr. Loges + Co. GmbH untersagt, mit einer gesundheitsfördernden Wirkung seines Curcumin-Präparats zu werben. Der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Werbeaussagen geklagt, die den Eindruck erweckten, das Nahrungsergänzungsmittel eigne sich für die Behandlung von Entzündungen (Az. 11 O 19/18).

Robert Bosch GmbH weigert sich berechtigt, in Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart Unterlagen vorzulegen

Das OLG Stuttgart entschied, dass die Robert Bosch GmbH sich berechtigt weigert, in Verfahren des LG Stuttgart (elektronische) Dokumente vorzulegen. Es sei nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehenden Unterlagen unter keinen denkbaren Umständen die Gefahr für die Bosch GmbH bestehe, wegen Leistungen im Zusammenhang mit Motorsteuerungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG deliktisch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (Az. 1 W 41/18 und 1 W 42/18).

Inkasso-Schreiben – Sich gegen Abzocke wehren

Betrüger verschicken Zahlungsaufforderungen vermehrt auch per E-Mail oder SMS. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt vor sog. Fake-Inkasso, bei dem Forderungen frei erfunden sind und auch die angegebenen Inkassounternehmen nicht existieren. Die Bundesregierung hat zum Thema unberechtigte Inkasso-Schreiben Informationen herausgegeben.

Steuerverschärfung geplant: Grunderwerbsteuer beim Share-Deal

Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein machte beim Steuerforum 2019 in Hannover auf - aus Fiskalsicht - unerfreuliche Tatsachen beim Share-Deal aufmerksam.

Sicherung und Erhalt des Familien-Vermögens durch eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG

Eine Familienverwaltungs-GmbH & Co. KG ist ein in der Praxis häufig genutztes Instrument, um effizient und flexibel privates oder betriebliches Vermögen in einer Gesellschaft zu bündeln, über Generationen hinweg zu erhalten und beispielsweise durch strenge Kündigungs- und Nachfolgeregelungen vor fremden Einflüssen zu schützen, stellte Prof. Dr. Guido Förster, StB, Universität Düsseldorf, beim Steuerforum 2019 in Hannover fest.

Mitarbeiterbindung durch Beteiligungen an der Familien-GmbH

Beteiligungen sind bei Großunternehmen ein gängiges Mittel, um Führungspersonen und qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und sie an der Wertentwicklung teilhaben zu lassen. RA/FASt Binnewies wies beim Steuerforum 2019 in Hannover darauf hin, dass auch kleine und mittelgroße Familien-GmbHs vor allem mit Blick auf die Unternehmensnachfolge und dem bereits akuten Fachkräftemangel Mitarbeiterbeteiligungen nutzen sollten, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Schenkung zwischen GmbH-Gesellschaftern und GmbH – Auffassung der Finanzverwaltung

In vielen GmbHs gibt es vertragliche Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Diese sind rechtlich völlig unbedenklich, auch wenn die Leistungen unangemessen höher sind als die Gegenleistungen, wenn also eine "verdeckte Gewinnausschüttung" vorliegt. RA und FASt Binnewies zeigte beim Steuerforum 2019 in Hannover auf, dass solche Vertragsbeziehungen aber häufig neben den ertragsteuerlichen auch ungewollte erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen haben können.

Leibrente und Nießbrauch: Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Die größte Hürde vor allem für kleine und mittelgroße GmbHs und Aktiengesellschaften dürfte das Finden eines Nachfolgers für das Unternehmen sein. Aber selbst wenn diese Hürde genommen worden ist, steht der Unternehmer und sein Nachfolger vor neuen Herausforderungen. Das betonte Prof. Dr. Guido Förster, StB, Universität Düsseldorf, beim Steuerforum 2019 in Hannover.

Gesamtplanrechtsprechung des BFH – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?

Beim Steuerforum 2019 in Hannover wurde hervorgehoben, dass die "Gesamtplanrechtsprechung des BFH" ein erhebliches Risiko für die Gestaltungspraxis darstellt. Denn nach ihr werde letztlich eine Mehrzahl von Rechtsgeschäften, die auf einheitlicher Planung basieren und die in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammengefasst und der steuerrechtlichen Würdigung zugrunde gelegt.

Schenkungsteuer beim Erwerb neuer Anteile an einer GmbH

Sind die Wertverhältnisse zwischen einer Einlage und den erhaltenen Anteilen nicht ausgewogen, können beim Erwerb neuer Gesellschaftsanteile an einer GmbH beispielsweise im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Neugründung verschiedene ungewollte schenkungsteuerliche Folgen entstehen. Auch im Falle einer Verschmelzung bei einem nicht dem Verkehrswert der Anteile entsprechenden Wertverhältnis könne es zu einer steuerbaren Zuwendung kommen. So Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein beim Steuerforum 2019.
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