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Monthly Archive for: ‘März, 2019’

Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit – Notwendige Antwort auf den demografischen Wandel

Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Ruhestand; in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als in der Erwerbsphase. Die Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in der Erwerbsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert und bieten damit einen Anreiz für die private Altersvorsorge. Darüber informiert das BMF.

Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG derzeit abgelehnt

Das OLG Stuttgart entschied, dass das eingeleitete Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG unzulässig ist und derzeit kein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz durchgeführt werden kann (Az. 20 Kap 2/17 u. a.).

BFH: „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche) im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms Arbeitslohn sind (Az. VI R 10/17).

BFH: Beschluss des Großen Senats zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Dies entschied der Große Senat des BFH (Az. GrS 2/16).

BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der "höchsten Unterhaltsrente" i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17).

BFH: Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen

Ist der Präsident eines Finanzgerichts zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, ohne dass der Geschäftsverteilungsplan erkennen lässt, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im Finanzgericht zugewiesen ist, so ist sein Senat als erkennendes Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt. Nach dem Beschluss des BFH ist die unter dem Vorsitz des Präsidenten getroffene Entscheidung dann wegen eines absoluten Revisionsgrundes auf entsprechende Rüge aufzuheben (Az. V B 34/17).

BFH: Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften – Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen ist, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist (Az. II R 34/15).

BFH: Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte

Der BFH hat zur Aufteilung von Finanzierungskosten von Vertragspaketen zu Sicherheits-Kompakt-Renten zwischen den sonstigen Einkünften und den Einkünften aus Kapitalvermögen Stellung genommen (Az. VIII R 7/15).

BFH zur Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen – Keine steuerschädliche Verwendung eines Darlehens bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei Aufnahme eines über eine Lebensversicherung abgesicherten Darlehens, welches sodann der Ehefrau zur Sicherung ihres Wertpapierdepots zinslos zur Verfügung gestellt wird, eine Steuerpflicht der Erträge der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG eintritt (Az. VIII R 3/15).

BFH: Berufsverbände in der Umsatzsteuer

Ein Berufsverband i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG kann entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt. Dies entschied der BFH (Az. V R 45/17).
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