Änderungen ab Januar 2020: Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Für den nichtkommerziellen Reiseverkehr wird lt. BMF ab Januar 2020 eine Wertgrenze für die Umsatzsteuerrückerstattung eingeführt. Damit werden Einkäufe erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro von der Umsatzsteuer befreit, sodass mit einer Verbesserung der Zollabfertigung und Entlastung der Infrastruktur an den Grenzen gerechnet wird.
Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung
Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht lt. BMF die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz, seit 1. Januar 2020 zu Verfügung.
Steuertermine Januar 2020
Die Steuertermine des Monats Januar 2020 auf einen Blick.
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