Die Steuerfreiheit der Bezüge im Bundesfreiwilligendienst und im freiwilligen Wehrdienst sollte nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung ab 2013 abgeschafft werden. Der Gesetzgeber hat sich jedoch nun entschlossen, den Wehrsold sowie die Geldbezüge für andere freiwillige Dienste wie den Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale oder ökologische Jahr steuerfrei zu belassen und nur darüber hinausgehende Zuwendungen wie Wehrdienstzuschlag und unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zu besteuern. Die meisten Betroffenen werden mit ihren steuerpflichtigen Bezügen unter dem Grundfreibetrag 8.130 € bleiben, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, bleibt es bei der bisherigen Steuerfreiheit. Weiterhin steuerfrei bleibt auch der Wehrsold für Reserveübungen der Bundeswehr.
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