Aktuelles

BMF: Erweiterung des § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Das BMF teilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen durch Art. 6 i. V. m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 mit Wirkung vom 1. Juli 2011 mit.

BMF: Erweiterung des § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen

Das BMF teilt die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen durch Art. 6 i. V. m. Art. 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 mit Wirkung vom 1. Juli 2011 mit.

Bundesrat für Einrichtung Europäischer Finanzaufsichtsbehörden

Wie der Bundesrat mitteilt, haben die Länder in einer Plenarsitzung die geplante Einrichtung von drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich begrüßt, da eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmarktaufsicht in Europa erforderlich sei.

Bundesrat für Einrichtung Europäischer Finanzaufsichtsbehörden

Wie der Bundesrat mitteilt, haben die Länder in einer Plenarsitzung die geplante Einrichtung von drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden grundsätzlich begrüßt, da eine stabilitätsorientierte Reform der Finanzmarktaufsicht in Europa erforderlich sei.