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Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Laut Finanzverwaltung müssen elektronische Fahrtenbücher gegenüber manuellen Fahrtenbüchern zusätzliche Anforderungen erfüllen:
Wie bei allen elektronisch erstellten Unterlagen ist die maschinelle Auswertbarkeit der Daten über die gesamte Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren zu gewährleisten. Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen sein oder gesondert ausgewiesen werden. Der Fahrer muss den Reisezweck und die aufgesuchten Geschäftspartner binnen 7 Kalendertagen nach der Fahrt erfassen. Zur Dokumentation muss das elektronische Fahrtenbuch das Datum der Eintragung festhalten. Bloße Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten und Zusammenfassung der Restkilometer als Privatfahrten genügt nicht. Es müssen auch sämtliche Privatfahrten einzeln aufgezeichnet werden.
Da eine Zertifizierung von Fahrtenbuch-Programmen durch die Finanzverwaltung nicht vorgesehen ist, muss bei der Anschaffung und Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuchs geprüft werden, ob es die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.