BFH: Kosten eines Studiums, das eine Erstausbildung vermittelt, sind grundsätzlich nicht abziehbar
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sind (Az. VIII R 22/12).
Europarechtswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer? – FG Hamburg richtet Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Das FG Hamburg hat im Hinblick auf die Kernbrennstoffsteuer einen Katalog mit Auslegungsfragen an den EuGH geschickt (Az. 4 K 122/13).
Europarechtswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer? – FG Hamburg richtet Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
Das FG Hamburg hat im Hinblick auf die Kernbrennstoffsteuer einen Katalog mit Auslegungsfragen an den EuGH geschickt (Az. 4 K 122/13).
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – Änderung der Rz. 113 – 115 des BMF-Schreibens vom 09.10.2012 (BStBl I S. 953)
Aufgrund des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes hat das BMF sein Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 09.10.2012 unter dem Punkt "5d) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG)" und dort "Folgen einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Sachausschüttung und Abspaltung)" in den Randziffern 113 - 115a geändert (Az. IV C 1 - S-2252 / 09 / 10004 :005).
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – Änderung der Rz. 113 – 115 des BMF-Schreibens vom 09.10.2012 (BStBl I S. 953)
Aufgrund des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes hat das BMF sein Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 09.10.2012 unter dem Punkt "5d) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs. 4a Satz 5 EStG)" und dort "Folgen einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Sachausschüttung und Abspaltung)" in den Randziffern 113 - 115a geändert (Az. IV C 1 - S-2252 / 09 / 10004 :005).
Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses
Das BMF stellt klar, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses der EU-Kommission keine rechtliche Bindungswirkung haben. Maßgeblich seien insbesondere das UStG, die UStDV und der UStAE und weitere Verwaltungsanweisungen (Az. IV D 1 - S-7072 / 13 / 10005).
Umgang mit den Leitlinien des gemäß Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG eingerichteten Mehrwertsteuerausschusses
Das BMF stellt klar, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses der EU-Kommission keine rechtliche Bindungswirkung haben. Maßgeblich seien insbesondere das UStG, die UStDV und der UStAE und weitere Verwaltungsanweisungen (Az. IV D 1 - S-7072 / 13 / 10005).
Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen
Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).
Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen
Laut FG Düsseldorf ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen (Az. 13 K 2184/12).
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG
Unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7. und 19. Juli 2011 zu Fragen der Zuordnung eines einheitlichen Gegenstands zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG im Fall der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes und der Urteile zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom hat das BMF den UStAE zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG neu gefasst (Az. IV D 2 - S-7300 / 12 / 10002 :001).

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