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Category Archive for: ‘DATEV News Steuern’

Das hilft Arbeitnehmern und Unternehmern in der Corona-Krise wirklich

Der BdSt hat anlässlich der Corona-Krise einen Maßnahmen-Katalog für die Politik erstellt. Konkrete Hilfen sollen Unternehmer dabei unterstützen, ihre Geschäfte nach Eindämmung der Corona-Krise problemlos fortzusetzen. Zudem fordert er zur Unterstützung für Arbeit im Homeoffice eine Pauschale von 100 Euro im Monat.

Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust erwarten müssen. Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen (Az. IV C 8 - S-2225 / 20 / 10003 :010).

Corona-Krise: Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben lt. BMF bei Verlusten in 2020 nun die Möglichkeit, eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen zu beantragen - ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.

Ermäßigte Steuer für Gastronomie kommt!

Bei ihren Beschlüssen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise hat die Regierungskoalition einige Punkte aufgegriffen, die der BdSt bereits im Vorfeld gefordert hatte. So soll ab 1. Juli 2020 in Gastronomiebetrieben der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten - befristet für ein Jahr. Statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer werden Speisen dann nur noch mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgerechnet.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können nun eine Liquiditätshilfe erhalten und weitere steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Für Beschäftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei.

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Daher können laut BMF die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden (Az. IV A 3 - S-0261 / 20 / 10001 :005).

Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs

Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 9 K 182/19).

Kampf ge­gen Co­ro­na: Größ­tes Hilfs­pa­ket in der Ge­schich­te Deutsch­lands

Die Coronakrise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen, teilt das BMF mit. Mit ihrem Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß sorgt die Bundesregierung dafür, die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie lt. BMF steuerliche Hilfen. Für Beschäftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis zu insgesamt 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei. Freiberufler, Selbständige und andere Unternehmer können eine Stundung fälliger Steuerzahlungen und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen, zudem gibt es Erleichterungen bei Vollstreckungen.

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Daher können laut BMF die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden (Az. IV A 3 - S-0261 / 20 / 10001 :005).