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Monthly Archive for: ‘Juni, 2017’

Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrages möglich

Das FG Münster entschied, dass eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung auch dann ermäßigt zu besteuern ist, wenn der Zahlung ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag zu Grunde liegt (Az. 1 K 3037/14).

Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

Das VG Trier hat die Klage von zwei Mitgliedern des Ortsgemeinderats Lampaden, mit der diese sich gegen einen Ausschluss wegen Befangenheit bei einer Beschlussfassung des Gemeinderats gewandt haben, abgewiesen (Az. 7 K 2266/17).

Künstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen

Das SG Mainz entschied, dass Geld, das aus dem Gewinn eines Kunstpreises resultiert, Einkommen i. S. des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch ist und als solches anzurechnen ist (Az. S 15 AS 148/16).

380 kV-Freileitung zwischen Wehrendorf und St. Hülfe darf gebaut werden

Laut BVerwG darf der ca. 33,5 km langen Teilabschnitt der 380 kV-Freileitung von St. Hülfe nach Wehrendorf gebaut werden (Az. 4 A 10.16 - 4 A 15.16).

Klinikpförtner eines Landkreis-Krankenhauses kann Kreisrat sein

Laut BVerwG sind Arbeitnehmer von Landkreisen nur dann an der Übernahme eines Mandats im Kreistag gehindert, wenn sie auf die Verwaltungsführung des Kreises inhaltlich Einfluss nehmen können. Das sei bei einem Klinikpförtner nicht der Fall (Az. 10 C 2.16).

Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers

Der Zehnte Senat des BAG möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen muss, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt. Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats ab. Der Zehnte Senat fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält (Az. 10 AZR 330/16).

Befristung – Arzt in der Weiterbildung – inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung

Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung liegt ein die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund u. a. vor, wenn die Beschäftigung des Arztes der zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt dient. Voraussetzung für eine Befristung ist, dass die beabsichtigte Weiterbildung die Beschäftigung des Arztes prägt. Dazu hat das BAG entschieden (Az. 7 AZR 597/15).

Wegfall der Roaming-Gebühren ab dem 15.06.2017

Ab dem 15.06.2017 werden EU-weit im Regelfall keine zusätzlichen Gebühren mehr fällig, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen. Es gilt grundsätzlich das sog. „Roam-like-at-home".

Löschpflicht für Internet-Plattformen

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Bundestag eingebracht, mit dem große Internet-Plattformen wie Twitter und Facebook zu wirksameren und schnelleren Löschverfahren für rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden sollen.

Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

Laut FG Berlin-Brandenburg können krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden (Az. 11 K 11327/16).
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