Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Aufgrund des BVerfG-Urteils 1 BvL 21/12 vom 17.12.2014 haben die Finanzminister der Länder entschieden, sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sowie sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG und nach § 13b Abs. 2a ErbStG in vollem Umfang vorläufig durchzuführen (3-S033.8/69).
Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat festgelegt, dass die Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der im Schreiben genannten Punkte im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der jeweiligen Norm vorläufig vorzunehmen sind (Az. IV A 3 - S-0338 / 07 / 10010).
Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat festgelegt, dass die Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der im Schreiben genannten Punkte im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der jeweiligen Norm vorläufig vorzunehmen sind (Az. IV A 3 - S-0338 / 07 / 10010).
Router sind bald frei wählbar
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten zu. Router zum Anschluss von Geräten an das Internet werden dadurch bald frei wählbar sein.
Router sind bald frei wählbar
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten zu. Router zum Anschluss von Geräten an das Internet werden dadurch bald frei wählbar sein.
Kassen-Manipulationen nicht erfasst
Die Höhe der Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen kann nicht angegeben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Antwort enthält eine Übersicht mit Angaben zu Systemen anderen Länder zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Registrierkassen.
Kassen-Manipulationen nicht erfasst
Die Höhe der Steuerausfälle durch manipulierte Registrierkassen kann nicht angegeben werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Antwort enthält eine Übersicht mit Angaben zu Systemen anderen Länder zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Manipulationen an Registrierkassen.
Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. So entschied das BAG (Az. 7 ABR 42/13).
Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. So entschied das BAG (Az. 7 ABR 42/13).
Vorrang von verschiedenen, im Konkurrenzverhältnis stehenden Steuerbefreiungsvorschriften bei der Umsatzsteuer
Das BMF stellt klar, dass es sich bei Steuerbefreiungen nach den in § 26 Abs. 5 UStG bezeichneten Vorschriften (z. B. Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk) um Spezialvorschriften handelt, die laut EuGH vorrangig vor den allgemeinen Steuerbefreiungen nach § 4 UStG anzuwenden sind.
