Aktuelles

Falsche Mieter-Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität rechtfertigt fristlose Kündigung

Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. So das AG München (Az. 411 C 26176/14).

Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

Das Kammergericht Berlin hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Artikel 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Artikel 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einräumt, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Az. 14 W 89/15).

Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung

Das Kammergericht Berlin hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit Artikel 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Artikel 45 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat das aktive und passive Wahlrecht für die Vertreter der Arbeitnehmer in das Aufsichtsorgan eines Unternehmens nur solchen Arbeitnehmern einräumt, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Az. 14 W 89/15).

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Wiedereingliederung durch organisierten Suchprozess

Das ArbG Berlin hat die Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtsunwirksam erklärt. Der Arbeitgeber habe nicht hinreichend im Rahmen eines BEM geprüft, warum der Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden könne, warum ein Einsatz nach leidensgerechter Anpassung und Veränderung des bisherigen Arbeitsplatzes ausgeschlossen und warum auch eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz mit einer anderen Tätigkeit nicht möglich sei (Az. 28 Ca 9065/15).

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Wiedereingliederung durch organisierten Suchprozess

Das ArbG Berlin hat die Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtsunwirksam erklärt. Der Arbeitgeber habe nicht hinreichend im Rahmen eines BEM geprüft, warum der Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden könne, warum ein Einsatz nach leidensgerechter Anpassung und Veränderung des bisherigen Arbeitsplatzes ausgeschlossen und warum auch eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz mit einer anderen Tätigkeit nicht möglich sei (Az. 28 Ca 9065/15).

Bußgeld für Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Ein Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen gegen das Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet, verletzt vorsätzlich das Nichtraucherschutzgesetz. So das OLG Hamm (Az. 5 RBs 112/15).

Bußgeld für Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz

Ein Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen gegen das Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet, verletzt vorsätzlich das Nichtraucherschutzgesetz. So das OLG Hamm (Az. 5 RBs 112/15).

EU-Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an

Das EU-Parlament hat die sog. SFT-Verordnung angenommen, die Finanztransaktionen im Schattenbanksektor transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern sollen.

EU-Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an

Das EU-Parlament hat die sog. SFT-Verordnung angenommen, die Finanztransaktionen im Schattenbanksektor transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern sollen.

Bekämpfung der Steuerhinterziehung – EU und Liechtenstein unterzeichnen neues Steuertransparenzabkommen

Die EU und Liechtenstein haben als weiteren wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein neues Steuertransparenzabkommen unterzeichnet.