Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer § 5a EStG
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute i. R. v. Finanzierungs- bzw. Leasinggeschäften sowie üblichen Konsumentenkreditgeschäften
Fristlose Kündigung aufgrund unberechtigter Untervermietung
Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG
Entschädigungsrente für DDR-Dopingopfer
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen „ProSieben“
Steuertermine Oktober 2013
SEPA-Basislastschrift mit verkürzter Vorlauffrist (COR1)
Regelsteuersatz für Kunstgegenstände und Sammlerstücke
Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlerstücken, z.B. Briefmarken und historische Münzen, unterliegen ab 1. Januar 2014 grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 v.H. statt wie bisher dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H.
Lediglich die Einfuhr von Kunst und Sammlerstücken aus Drittstaaten, Lieferungen durch den Künstler oder seine Erben und Lieferungen außerhalb des Kunsthandels werden weiterhin mit 7 v.H. besteuert.
Um die Nachteile auszugleichen, die dem gewerblichen Kunsthandel durch die Streichung des ermäßigten Steuersatzes entstehen, wird bei Anwendung der Differenzbesteuerung ab dem 1. Januar 2014 eine Pauschalmarge eingeführt. Demnach berechnet sich die Umsatzsteuer aus 30 v.H. des Verkaufspreises, wenn sich der Einkaufspreis der Kunstgegenstände nicht mehr ermitteln lässt oder unbedeutend ist.
Berufsbetreuer und Bertreuungsvereine
Leistungen zur rechtlichen Betreuung von behinderten oder nicht geschäftsfähigen Personen waren bisher umsatzsteuerpflichtig. Seit 1. Juli 2013 sind solche Leistungen steuerbefreit, auch wenn sie von Berufsbetreuern oder Betreuungsvereinen erbracht werden.
