Bäderverkaufsverordnung bleibt vorläufig in Kraft
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat den vorläufigen Rechtsschutzantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die mecklenburgische Bäderverkaufsverordnung abgelehnt, da nicht zu erkennen sei, dass Ver.di durch die Bäderverkaufsordnung ein schwerer Nachteil zugefügt werde und dass der Vollzug der Bäderverkaufsverordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar sei (Az. 2 M 61/16).
Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig
Laut OVG Nordrhein-Westfalen waren die Bewerbungen sowohl einer Werbegemeinschaft als auch des nicht ausgewählten Mitbewerbers um die Märkte in Velbert-Mitte und Langenberg nicht berücksichtigungsfähig, weil sie den im Ausschreibungstext der Stadt genannten zwingenden Mindestanforderungen nicht entsprachen (Az. 4 B 690/16, 4 B 691/16).
Beanstandung eines Wohnungskaufs der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien wegen überhöhtem Kaufpreis
Laut VG Leipzig darf die Sächsische Staatskanzlei den Kauf einer Wohnung durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien wegen überhöhtem Kaufpreis beanstanden (Az. 1 K 1770/14).
Bußgeld wegen unerlaubten Trommelns
Das AG München setzte gegen einen Musiklehrer aus Rosenheim eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro wegen fehlender straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis fest (Az. 1125 OWi 247 Js 218141/15).
Schulbegleitung, Krankenbeobachtung oder ein „normales Kinderleben“?
Das SG Leipzig hatte zu entscheiden, ob und in welchem rechtlichen Rahmen kranke Kinder einer Begleitung im Schulalltag bedürfen (Az. S 5 SO 38/15 ER, S 5 SO 66/15 ER).
Dresden muss Oberstufenschüler auch Beförderungskosten für Schulwege unter 35 km erstatten
Eine in Dresden geltende Regelung, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Das entschied das VG Dresden (Az. 5 K 697/15). Die Landeshauptstadt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Mobilfunk: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden
Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit "unbegrenztem" Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das LG Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden (Az. 2 O 148/14).
Besoldung der Richter in Nordrhein-Westfalen ist verfassungsgemäß
Die einem Richter der Besoldungsgruppe R 2 (Stufe 12) gewährte Alimentation durch das Land Nordrhein-Westfalen genügte in den Jahren 2013 und 2014 den vom BVerfG aufgestellten Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 5 K 1609/14).
Zweithaarstudio trifft keine Beratungspflicht zu medizinischen Sachverhalten
Den Verkäufer einer Perücke trifft keine Beratungspflicht zu medizinischen Sachverhalten, insbesondere zur künftigen gesundheitlichen Entwicklung eines Kunden. So entschied das AG München (Az. 122 C 15000/13).
Erzwingen und Ändern eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses durch den Stadtrat
Der Stadtrat kann Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Einzelfall erzwingen oder ändern, sofern das gesetzliche Beschlussrecht des Ausschusses dadurch nicht substanziell ausgehöhlt wird. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 12.15).

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