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Bausparen: Länder wollen Änderungen

Der Bundesrat verlangt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zugunsten der Bausparkassen. Die Länder sprechen sich u. a. gegen eine Versicherungspflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus.

Bausparen: Länder wollen Änderungen

Der Bundesrat verlangt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zugunsten der Bausparkassen. Die Länder sprechen sich u. a. gegen eine Versicherungspflicht für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen aus.

Begriff der außergerichtlichen Schriftstücke, die förmlich an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfänger zu übermitteln sind

Der EuGH definiert erstmals den Begriff der außergerichtlichen Schriftstücke, die förmlich an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfänger zu übermitteln sind. Die Wirksamkeit und Schnelligkeit der gerichtlichen Verfahren setze voraus, dass die Übermittlung dieser Schriftstücke unmittelbar und auf schnellstmöglichem Wege zwischen den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen erfolge (Az. C-223/14).

Begriff der außergerichtlichen Schriftstücke, die förmlich an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfänger zu übermitteln sind

Der EuGH definiert erstmals den Begriff der außergerichtlichen Schriftstücke, die förmlich an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfänger zu übermitteln sind. Die Wirksamkeit und Schnelligkeit der gerichtlichen Verfahren setze voraus, dass die Übermittlung dieser Schriftstücke unmittelbar und auf schnellstmöglichem Wege zwischen den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen erfolge (Az. C-223/14).

Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung "Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten." kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, sodass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf. So entschied das OLG Hamm (Az. 15 W 142/15).

Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung "Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten." kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, sodass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf. So entschied das OLG Hamm (Az. 15 W 142/15).

Keine Anfechtung ohne Titel

Will ein Gläubiger auf Vermögen zugreifen, welches vom in Anspruch genommenen Schuldner auf seine Ehefrau übertragen wurde, muss er zunächst einen vollstreckbaren Schuldtitel gegen den Schuldner erwirken. Zuvor ist eine gegen die Ehefrau angestrengte Anfechtungsklage unzulässig. Das entschied das OLG Hamm (Az. 27 U 74/15).

Keine Anfechtung ohne Titel

Will ein Gläubiger auf Vermögen zugreifen, welches vom in Anspruch genommenen Schuldner auf seine Ehefrau übertragen wurde, muss er zunächst einen vollstreckbaren Schuldtitel gegen den Schuldner erwirken. Zuvor ist eine gegen die Ehefrau angestrengte Anfechtungsklage unzulässig. Das entschied das OLG Hamm (Az. 27 U 74/15).

Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

Wurde mit einem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße um 73 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 967/15).

Fahrtenbuchauflage für Motorrad bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers rechtmäßig

Wurde mit einem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße um 73 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 967/15).