Normenkontrollanträge gegen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs unzulässig
Laut VGH Rheinland-Pfalz sind die Normenkontrollanträge mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs unzulässig, da die Antragsteller dadurch nicht unmittelbar beschwert seien und der sog. Grundsatz der Subsidiarität der Normenkontrolle nicht gewahrt sei (Az. VGH N 29/14, VGH N 30/14, VGH N 31/14).
Normenkontrollanträge gegen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs unzulässig
Laut VGH Rheinland-Pfalz sind die Normenkontrollanträge mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs unzulässig, da die Antragsteller dadurch nicht unmittelbar beschwert seien und der sog. Grundsatz der Subsidiarität der Normenkontrolle nicht gewahrt sei (Az. VGH N 29/14, VGH N 30/14, VGH N 31/14).
BUJ unterstützt „Initiative Fachanwaltschaft für Migrationsrecht“
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. begrüßt die "Initiative Fachanwaltschaft für Migrationsrecht". Der Beistand spezialisierter Rechtsanwälte, die umfassend in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beraten, aber z. B. auch in sozial- und völkerrechtlichen Fragen versiert seien, sei angesichts der aktuellen Situation wichtiger denn je.
BUJ unterstützt „Initiative Fachanwaltschaft für Migrationsrecht“
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. begrüßt die "Initiative Fachanwaltschaft für Migrationsrecht". Der Beistand spezialisierter Rechtsanwälte, die umfassend in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beraten, aber z. B. auch in sozial- und völkerrechtlichen Fragen versiert seien, sei angesichts der aktuellen Situation wichtiger denn je.
Router sind bald frei wählbar
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten zu. Router zum Anschluss von Geräten an das Internet werden dadurch bald frei wählbar sein.
Router sind bald frei wählbar
Der Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten zu. Router zum Anschluss von Geräten an das Internet werden dadurch bald frei wählbar sein.
Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. So entschied das BAG (Az. 7 ABR 42/13).
Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. So entschied das BAG (Az. 7 ABR 42/13).
BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin
Der BGH entschied, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % für die Dauer von fünf Jahren auf 15 % herabgesetzt ist (Az. VIII ZR 217/14).
BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin
Der BGH entschied, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % für die Dauer von fünf Jahren auf 15 % herabgesetzt ist (Az. VIII ZR 217/14).

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